Ein Steirer klagte seinen Nachbarn erfolgreich. Dieser darf nun zu Neujahr keine Feuerwerkskörper mehr abschießen, wenn die Reste im Grundstück des Anrainers landen. Vergeblich verwies der Raketenfreund aufs Brauchtum.
Wien. Tradition oder ein verschmutztes Grundstück – welches Argument zählt zu Silvester mehr? Vor der Beantwortung dieser Frage standen die Gerichte in einem steirischen Nachbarschaftsstreit. Ein Anrainer verlangte vom anderen, keine Raketen mehr abzuschießen, die nebenan landen könnten. Und der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass man sich als Nachbar – zumindest unter bestimmten Umständen – gegen Silvesterraketen wehren kann.