Generationswechsel

„Übernehmer sind kritischer geworden“

Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer: „Eine  der ersten Fragen, die man sich im Zug der Übergabe stellen muss, ist, ob das Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig ist.“
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer: „Eine der ersten Fragen, die man sich im Zug der Übergabe stellen muss, ist, ob das Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig ist.“ (c) ÖNK
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Bei der Unternehmensübergabe lauern viele Schwierigkeiten. Vor allem innerfamiliäre Spannungsverhältnisse sind oft eine große Herausforderung.

Bei rund 41.700 österreichischen Klein- und Mittelbetrieben steht in den kommenden Jahren die Unternehmensübergabe an – das ermittelte eine Studie der KMU Forschung Austria. Dass dabei Familienunternehmen automatisch von der alten an die junge Generation übergeben werden, das war früher. Heute ist eine Tendenz erkennbar, „dass Übergaben innerhalb der Familien seltener werden und Dritt-Übergaben stärker werden“, sagt Michael Umfahrer, der neue Präsident der Österreichischen Notariatskammer.

„Die Übernehmer sind heute viel kritischer geworden“, sagt Umfahrer. Es gehe dabei um Überlegungen, wie „was habe ich für Verpflichtungen“ oder „was erwartet mich an Haftungen“. Auch beschäftigen sich die Jungen heute offensiver mit der Frage, ob das zur Übergabe anstehende Unternehmen überhaupt übergabefähig ist. „Das ist eine der ersten Fragen, die man stellen muss: Ob das Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig ist“, sagt Umfahrer. Da geht es um den Check, ob ein Betrieb überschuldet ist, oder Investitionen anstehen, die der Unternehmer nicht stemmen kann und auch um den Check, ob man mit seinem Produkt oder seiner Dienstleistung für den Markt noch zeitgemäß ist.

Abseits wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Schranken geht es oft um persönliche Befindlichkeiten. „Da stehen sich die Menschen oft selbst im Weg“, meint Umfahrer. „Daher braucht eine Übergabe die berühmten fünf bis zehn Jahre Zeit, bis es so ist, dass sich alle einig sind.“

Der Notar rät im Übergabeprozess „zum Ausprobieren“ mit einer schrittweisen Übertragung von Verantwortung – der Jugend Aufgabenbereiche zuzuordnen und eine bestimmte Zeit zu vereinbaren. „Es gilt Zielstrukturen zu schaffen und zu schauen, ob es funktioniert“, sagt der Wiener Notar. „Aber man kann nicht zehn Jahre Probezeit spielen, sondern ein halbes Jahr bis ein Jahr.“ Natürlich komme es auch darauf an, wie lang sich Jung und Alt in der betrieblichen Zusammenarbeit kennen.“

So ein Testballon wäre, eine Abteilung zu leiten, dann eine Prokura oder Handlungsvollmacht zu vergeben und dann eine Geschäftsführerposition. „Die Eigentümerstruktur macht man zum Schluss“, sagt Umfahrer. Wenn man sieht, es funktioniert, sollte man für den Übernehmer mit einer Beteiligung oder einem variablen Gehaltsbestandteil nicht zuwarten. „Denn wie wollen Sie jemanden zum Unternehmer oder zur Unternehmerin erziehen, wenn er oder sie jeden Monat nur erwartet, das gleich am Gehaltskonto zu haben“, betont Umfahrer.

Erleichterung bei Übergaben

Erleichterungen für innerfamiliäre Unternehmensübergaben stellt die neue Bundesregierung in Aussicht. So soll laut Notare-Präsident Umfahrer eine zweijährige „grace period“ eingeführt werden, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden. „Es ist wichtig, dass Betriebe in ihrer Übergangszeit nicht sekkiert werden, und die Behörde mit so einer Schonfrist nicht strafend, sondern beratend zur Seite steht.“ (hp)

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Redaktion: Hans Pleininger,

hans.pleininger@diepresse.com

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2020)

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