Gastbeitrag

Adoption nur mit Mitsprache des leiblichen Vaters aufzuheben

(c) Michaela Seidler
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Oberster Gerichtshof stellt erstmals klar: Leiblicher Vater kann Rechtsmittel nutzen, wenn Adoptivvater Verbindung zu Kind kappen will.

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Altmünster. Kann sich der leibliche Vater eines Kindes, das von jemandem anderen adoptiert worden ist, mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren, dass die Adoption rückgängig gemacht wird? Mit dieser Frage musste sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals auseinandersetzen.

Das Kind des leiblichen Vaters (Kindesvater) wurde 2016 vom neuen Ehegatten (Adoptivvater) der leiblichen Mutter adoptiert. Bereits Mitte 2018 beantragten die leibliche Mutter und der Adoptivvater wieder die Aufhebung der Adoption. Sie führten an, dass nach der Trennung der Mutter vom Adoptivvater letzterer keinen Kontakt mehr zum Adoptivkind pflege und dass er jede emotionale Bindung zu diesem verloren habe. Darüber hinaus würde die Aufrechterhaltung der Adoption bei de facto fehlendem Vater-Kind-Verhältnis das Kindeswohl gefährden.

Der Kindesvater sprach sich gegen die Aufhebung der Adoption aus und brachte im Wesentlichen vor, dass er zu seinem Sohn keine emotionale Bindung mehr hätte und durch eine etwaige Aufhebung wieder kindesunterhalts- und ausstattungspflichtig werden würde. Außerdem sei die Aufhebung der Adoption nach dem Gesetz nicht berechtigt.
Das Erstgericht gab dem Antrag statt und hob die Adoption auf.

Begründung: Dies entspreche dem Kindeswohl. Das Rekursgericht hingegen gab dem Rechtsmittel des Kindesvaters Folge und wies den Antrag auf Aufhebung der Adoption ab. Die zweite Instanz konnte keine Gefährdung des Kindeswohls durch die aufrechte Adoption erkennen; zudem seien der spätere Wegfall des Motivs für eine Adoption, enttäuschte Erwartungen über den Verlauf des neuen Verhältnisses oder das Fehlen einer Eltern-Kind-Beziehung keine ausreichenden Gründe (gemäß § 201 ABGB), um eine Adoption aufzuheben.

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