Experten: Budget-Verschiebung ist verfassungswidrig

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Die Regierung will ihren Budget-Entwurf erst am 9. Dezember vorlegen. Als Verstoß gegen die Verfassung und Missachtung des Parlaments werten das Verfassungsjuristen.

Das Urteil von Verfassungsjuristen zur von der Regierung geplanten Verschiebung des Budgets fällt eindeutig aus: Das sei verfassungswidrig, sagen die Verfassungsprofessoren Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk.

Die Regierung hat ja am Freitag angekündigt, den Budgetentwurf erst am 9. Dezember in den Nationalrat einbringen zu wollen. Laut Verfassung sollte das Budget bis 22. Oktober vorliegen. Die entsprechende Verpflichtung sei "klar und deutlich", erklärte Mayer am Freitag.

Artikel 51 Bundes-Verfassungsgesetz

Laut Artikel 51 Abs. 3 hat die Regierung dem Nationalrat "den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll".

Dass die Regierung die Vorlage des Budgets nun auf den 9. Dezember verschieben will, sei nicht nur "verfassungswidrig", sondern auch eine "Missachtung des Parlaments" - vor allem, wenn man die Verschiebung schon jetzt verkünde, erklärte Öhlinger.

Verfassungsbestimmung sanktionslos

In der Praxis könne die Regierung das Budget zwar auch verspätet vorlegen, erläuterte Funk. Denn eine Verletzung der Frist werde nicht sanktioniert. Aber die nunmehr geplante Vorgangsweise der Regierung "entspricht nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung".

Als Sanktion wegen der verspäteten Vorlage kommt laut den Experten nur ein Misstrauensantrag im Nationalrat infrage - weil SPÖ und ÖVP hier aber über eine Mehrheit verfügen, könne die Regierung dies auch in Kauf nehmen.

(APA/Red.)

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