Gastkommentar

So könnte ein AUA-Deal aussehen

Die Presse (Clemens Fabry)
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Was wäre das optimale Ergebnis für einen Mandanten „Österreich“ in Bezug auf die angedachte Hilfe für die AUA?

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Wann immer in Österreich das Wort „Verstaatlichung“ aufkommt, werden die Debatten ideologisch und irrational. Als in den USA geprägter Wirtschaftsanwalt erlaube ich mir allerdings eine rein rationale Betrachtung dieses Themas abseits klassischer politischer Grabenkämpfe: Was wäre das optimale Ergebnis für einen Mandanten „Österreich“ in Bezug auf die angedachte Hilfe für die Austrian Airlines (AUA)? Die Republik hätte in der Vergangenheit ihre Verhandlungsposition bei Rettungen, Zuschüssen und Privatisierungen optimieren können. 2009 wurden die Austrian Airlines privatisiert. Der Staat übernahm mit 500 Millionen Euro sämtliche Schulden der AUA, um im Gegenzug von der Lufthansa 370.000 Euro und eine äußerst schwammig formulierte Standortgarantie zu bekommen. Schon damals wusste man nicht, ob diese Standortgarantie rechtlich hält. Und heute? Für eine Staatshilfe in Höhe von 800 Millionen Euro, für eine zumindest de jure deutsche Airline, bietet die Lufthansa zum zweiten Mal eine Standortgarantie. Stellt sich die Frage, wie solide sie diesmal sein könnte. Das Interesse der Lufthansa ist klar, und würde ich diese beraten, ich riete auch zu bloß schwammigen Zusagen. Stets unter dem Vorbehalt, dass die AUA wirtschaftlich unabhängig überstehen können muss. Arbeitsplätze können gern gesichert werden, solang die Arbeit nicht aus Konzernsicht effizienter in Deutschland erledigt werden könnte. Weiters sollte sich die Lufthansa davor hüten, selbst große Kapitalzusagen oder Garantien für die AUA abzugeben, um nicht Spielraum für Insolvenz-Szenarien zu verlieren. Eine geordnete Insolvenz kann auch wirtschaftlichen Optimierungen dienen.

Beriete ich die Republik, wäre mein Rat, mit viel Selbstbewusstsein und hohen Zielsetzungen zu verhandeln. Die Lufthansa steht mit dem Rücken zur Wand. Eine Insolvenz der AUA wäre zwar in Coronazeiten argumentierbar, dennoch eine erhebliche wirtschaftliche Niederlage. Die Karten sind gut, um für Staatshilfen eine entsprechende Beteiligung der Republik an der AUA zu erhalten. Dadurch ließen sich die Interessen meines theoretischen Mandanten (Österreich) effizient entlang des Gesellschaftsrechts regeln und kontrollieren. Der Staat kommt dann sehr schwer in die Situation, später vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Die Lufthansa würde an dieser Variante „diverse Führungsprobleme der AUA mit Österreich als neuem Großaktionär“ einwenden, die jedoch klar in einem Syndikatsvertrag zu regeln wären.

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