Rechtspanorama

Kinder eigenmächtig mitgenommen: Keine Konsequenzen beim Sorgerecht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Mann beschwerte sich, weil die Frau die Kinder von ihm zu sich holte. Sie dürfen nun trotzdem primär bei ihr wohnen, sagt der OGH.

Wien. Die Mutter habe die zuvor hauptsächlich bei ihm lebenden Kinder mitgenommen und sich so über das Recht des Vaters hinweggesetzt. Dieser „rechtswidrig geschaffene Zustand“ dürfe nicht durch nachfolgende Gerichtsentscheidungen legitimiert werden. So argumentierte ein Mann. Der Oberste Gerichtshof (OGH) macht aber klar, dass dieser Umstand nicht entscheidend ist.

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