Gastbeitrag

LGTBQ-Rechte in den USA gestärkt

Ein historisches Supreme-Court-Urteil untersagt Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung.

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Die USA wurden lange Zeit als Pioniere des Diskriminierungsschutzes am Arbeitsplatz gesehen. Insbesondere der Title VII of the Civil Rights Act aus dem Jahre 1964, der jede Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hauptfarbe, der Religion, des Geschlechts oder der nationalen Herkunft am Arbeitsplatz untersagt, war zum damaligen Zeitpunkt einzigartig und führte zu einer jahrzehntelangen Vorreiterstellung der USA in Sachen Antidiskriminierungsrecht. Explizit wurde eine Schlechterbehandlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verboten, weswegen eine Entlassung aufgrund eines dieser Merkmale unzulässig ist.

In Europa ist der Schutz vor Diskriminierung erst deutlich später, vor allem durch unionsrechtliche Gesetzgebung und Judikatur, entstanden, jedoch hat man diesen insofern weiterentwickelt, als eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch aufgrund der sexuellen Orientierung oder einer Transsexualität untersagt wurde.

Einstige Pioniere ziehen nach

Eine vergleichbare Gesetzeslage, wie diese in den europäischen Mitgliedstaaten nun bereits seit Jahren bestand, hat es in der USA seither nur in ca. der Hälfte der Bundesstaaten gegeben. Die Gerichte der anderen Bundesstaaten sowie auch die Regierung von US-Präsident Donald Trump legten den Civil Rights Act bis zuletzt so aus, dass es bei der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts („sex“) nur um die Unterscheidung zwischen Mann und Frau geht, nicht jedoch um sexuelle Minderheiten.

Erst durch ein jüngstes richtungsweisendes Urteil des US Supreme Courts konnten nun auch die Rechte von homosexuellen, bisexuellen und transsexuellen Menschen bundesweit gestärkt werden.

Mit einer profunden Mehrheit von 6:3 Stimmen, was angesichts der Mehrheit konservativer Richter im US-Supreme Court durchaus überraschend war, wurde den Klagen zweier schwuler Männer sowie einer transsexuellen Frau, die wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz nach einer Entlassung geklagt hatten, stattgegeben.

Insbesondere die klaren Worte des vorsitzenden konservativen Richters, Neil Gorsuch, überraschten:

„Heute müssen wir entscheiden, ob ein Arbeitgeber jemanden entlassen kann, nur weil er homosexuell oder transsexuell ist. Die Antwort ist klar. Ein Arbeitgeber, der eine Person entlässt, weil sie homosexuell oder transsexuell ist, entlässt diese Person wegen Eigenschaften oder Handlungen, die er bei Angehörigen eines anderen Geschlechts nicht hinterfragt hätte. Das Geschlecht spielt hierbei eine wesentliche und nicht zu verheimlichende Rolle bei der Entscheidungsfindung, was nach Titel VII gerade untersagt ist.“

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