Modell

Wie viel eine Arbeitszeit­verkürzung kosten würde

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Symbolbild(c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
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Die Arbeiterkammer legt ein Modell zur geförderten Arbeitszeitverkürzung vor. Ihr Befund: „Billiger als Arbeitslosengeld."

Seit die Gesundheitskrise in eine des Arbeitsmarkts übergegangen ist, schlägt die (Bundes-)SPÖ im Gleichklang mit den roten Gewerkschaftern eine staatlich geförderte Arbeitszeitverkürzung vor. Die Idee dahinter: Wenn Beschäftigte freiwillig weniger arbeiten, können Arbeitslose eingestellt werden.

Die Arbeiterkammer (AK) hat diesen Gedanken aufgegriffen und eine Modellrechnung angestellt. Ergebnis: Eine Arbeitszeitverkürzung käme den Staat billiger, als Arbeitslosengeld auszubezahlen. Vor allem dann, wenn viele Geringverdiener mitmachen.

Für die Gehaltseinbußen sieht die AK „subventionierte Ersatzleistungen im Sinne einer Beihilfe“ vor, gestaffelt nach Einkommenshöhe, weil sie davon ausgeht, dass Menschen mit höherem Einkommen eher bereit sind, Arbeitsstunden zu reduzieren. Bei Einkommen bis 1700 Euro brutto soll es demnach einen vollen Lohnausgleich geben. Zwischen 1701 und 2400 Euro ist eine Bruttoersatzrate von 95 Prozent vorgesehen, zwischen 2401 und 5370 Euro sind es 90 Prozent. Darüber gibt es keine Förderung.

Zwischen 51 Millionen und 1,237 Milliarden

Wenn innerhalb eines Unternehmens vier Personen ihre Arbeitszeit um 20 Prozent reduzieren, also etwa von 40 auf 32 Stunden, könnte ein Arbeitsloser mit einem 80-Prozent-Vertrag eingestellt werden. Um Jobs für 50.000 Arbeitslose zu schaffen, müssten demnach 200.000 Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Das würde pro Jahr – je nach Einkommenshöhe der Beschäftigten – zwischen 51 Mio. und 1,237 Mrd. Euro kosten.

Die Arbeiterkammer hat ein Beispiel durchgerechnet (siehe Grafik): Wenn 120.000 Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 1700 Euro, 50.000 Beschäftigte mit 2400 Euro und 30.000 Beschäftigte mit 5370 Euro ihre Arbeitszeit um 20 Prozent reduzieren und im Gegenzug 50.000 Arbeitslose angestellt werden, würde das den Staat rund 285 Millionen Euro pro Jahr kosten. „Eine relativ geringe Investition zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit“, finden die Studienautoren Jürgen Figerl, Dennis Tamesberger und Simon Theurl.

Der Lohnausgleich wird im AK-Modell mit Arbeitslosengeld, Versicherungsbeiträgen und neuen Steuereinnahmen gegengerechnet. Für Unternehmen gilt eine Einstellpflicht im Ausmaß der reduzierten Arbeitsstunden. Die Unterstützung wäre mit zwei Jahren befristet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, könnten die Förderungen per Steuergutschriften abgegolten werden.

(pri)

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