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Rechtspanorama

Gesellschafter können unter sich bleiben

OGH erlaubt Aufgriffsrecht im Insolvenzfall, aber nur ohne speziellen Abschlag.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung getroffen, auf die Praktiker lang gewartet haben. Die Frage war, ob Gesellschafter einer GmbH für den Fall des Ausscheidens eines der ihren wegen Insolvenz ausschließen können, dass ein Fremder als neuer Gesellschafter hereinkommt.