Gastkommentar

Ein bisschen schwanger

Wodurch unterscheiden sich schwangere Friseurinnen von empfangenden Lehrerinnen?

Frauen im Zustand der „fortgeschrittenen Schwangerschaft“ (also ab der 14. Woche) zählen nach neuesten medizinischen Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe. Laut einer Novelle zum Mutterschutzgesetz, die gerade eine breite Mehrheit im Sozialausschuss des Nationalrats gefunden hat, können sie daher von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Begründet wird das damit, dass Schwangere, die an Covid-19 erkrankt sind, erwiesenermaßen häufiger auf Intensivstationen aufgenommen werden müssen. Mit der Freistellung soll das Risiko ihrer Ansteckung minimiert werden. Beschäftigte „in Berufen mit Körperkontakt“ werden daher ab Mitte Dezember ein Recht auf diese Freistellung haben: die Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, die Kosmetikerin, Piercerin und die Masseurin. Gut so.

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Meine Friseurin und ich

Berufe „mit Körperkontakt“ werden also freigestellt. Aber was ist mit schwangeren Lehrerinnen? Sie sind laut Novelle nur „teilweise betroffen“. Das ist seltsam. Ein befreundeter Lesepate an einer Volksschule erzählt aus seiner zehnjährigen Erfahrung: Vom Begrüßen über das Trösten bis hin zu Geburtstagswünschen hätte er definitiv mehr Körperkontakt zu Kindern gehabt als seine Friseurin jemals zu ihm.

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