2005 Asylwerber sind heuer untergetaucht

2005 Asylwerber sind heuer
2005 Asylwerber sind heuer(c) APN (Hans Punz)
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In den ersten sieben Monaten des heurigen Jahres sind 2005 Asylwerber untergetaucht, der Großteil davon während des Zulassungsverfahrens. Innenministerin Fekter fordert weiterhin eine Aufenthaltspflicht.

In Österreich sind nach aktuellen Zahlen in den ersten sieben Monaten 2010 exakt 2005 Asylwerber untergetaucht. Der größte Teil davon setzte sich während des Zulassungsverfahrens ab, nämlich 1148 Personen. Im Innenministerium wird mit diesen Daten argumentiert, warum eine Aufenthaltspflicht zu Beginn des Asylverfahrens notwendig ist.

Während des inhaltlichen Verfahrens durch das Bundesasylamt, bei dem nicht mehr geprüft wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist, sondern ob tatsächlich Asylgründe vorliegen, tauchten 362 Personen unter. 495 Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde, ob ein Asylantrag doch positiv beschieden werden kann.

Fekter für Aufenthaltspflicht

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte sich zuletzt dafür eingesetzt, während der ersten zehn Tage nach Stellen des Asylantrags eine Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren zu verhängen. Durch diese sollte die Mitwirkung der Flüchtlinge im Asylverfahren sichergestellt werden. Ziel sei, in dieser Phase abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist.

Noch gibt es dazu kein Einvernehmen mit der SPÖ. Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) drängt unverändert auf eine Lösung, die verfassungskonform ist. Ein "Wegsperren" lehnt der SPÖ-Chefverhandler ab, er plädierte für eine "Mitwirkungspflicht".

Grünen-Migrationssprecherin Alev Korun hofft nun, dass die SPÖ "nicht wie so oft in den letzten Jahren" bei Menschenrechten und Asyl umfalle und am Ende gegenüber Fekter klein beigebe. Seitens des BZÖ forderte der steirische Bündnischef Gerald Grosz wiederum Fekter auf, die Anwesenheitspflicht "endlich umzusetzen". Die FPÖ verlangt schon seit längerem eine Anwesenheitspflicht während des gesamten Verfahrens.

(APA)

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