Gastkommentar

Die Frage ist nicht, was man privatisiert, sondern wie

Peter Kufner
  • Drucken

Die Strafrechtsurteile im Buwog-Prozess zeigen, dass das Prozedere der Privatisierung von öffentlichem Eigentum immer heikel ist.

Sagen die strafrechtlichen Urteile zur Buwog-Privatisierung etwas über die Tauglichkeit privatwirtschaftlicher Governance für unternehmerische Aktivitäten aus? Stützen sie Argumente pro Verstaatlichung? Die Antwort ist Nein und noch mal Nein! Darauf haben einige Zeitungskommentare zur „Causa Grasser“ völlig zu Recht verwiesen. Diese Feststellung ist wichtig, weil sie Fehlschlüssen und Irrwegen vorbeugt.

Ebenso wichtig ist jedoch eine Lehre, die man aus diesem Strafprozess unabhängig von seinem finalen Ausgang ziehen kann: Es zeigt sich wieder einmal eindrucksvoll, dass das Prozedere der Privatisierung von Staatsfirmen und allgemein von öffentlichem Eigentum immer heikel ist. Denn fast immer wird es Akteure geben, die Anreize und Mittel haben, das Prozedere der Privatisierung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Das wohl folgenreichste Beispiel hierfür in der jüngeren Geschichte ist die Oligarchen-Privatisierung in der ehemaligen Sowjetunion. Wirtschaft und Gesellschaft der rohstoffreichen Nachfolgestaaten kranken bis heute daran. Es kommt eben nicht nur darauf an, was man privatisiert, sondern wie: Institutionen, Mechanismen und das ganze Prozedere müssen so aufgesetzt sein, dass die erwartbaren Fallen möglichst umgangen werden.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Einige Warner haben mit Blick auf die Ex-Sowjetunion schon in den 1990er-Jahren auf die „Korruptionsanfälligkeit von Reformprozessen“ (so der Titel eines Essays in der „Neuen Zürcher Zeitung“ von 1992) hingewiesen. Gezielte ordnungspolitische Regeln zur Vorbeugung unterblieben jedoch. Dies passte nicht in eine – aus ordoliberaler Sicht naive – Privatisierungsideologie, wonach der Markt schon alles richtet, wenn erst einmal privatisiert ist – und man folglich getrost über diesen oder jenen Schönheitsfehler im Privatisierungsprozedere hinwegsehen kann. Es liegt auf der Hand, dass es Akteure gibt, die von einer solchen Ideologie profitieren. Die Schaffung eines politisch geneigten Kreises von Oligarchen hat sich mittlerweile weit über die Ex-Sowjetunion hinaus als probates Herrschaftsinstrument illiberaler Demokratien entwickelt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.