Darauf, was jeweils der Fall ist, stellt das Recht, die Rechtsnorm, grundsätzlich ab. Was der Fall ist, ist die Gesamtheit der Tatsachen, nicht der Dinge, heißt es bei Ludwig Wittgenstein.
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Darauf, was jeweils der Fall ist, stellt das Recht, die Rechtsnorm, grundsätzlich ab. Was der Fall ist, ist die Gesamtheit der Tatsachen, nicht der Dinge, heißt es bei Ludwig Wittgenstein. Einige Fragen zum Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit.

Die Welt ist alles, was der Fall ist.“ Der Eröffnungssatz von Ludwig Wittgensteins „Tractatus“ kann uns gut und gern als Ausgangspunkt für unsere Überlegungen zum Verhältnis von Recht und Sprache dienen: Denn darauf, was jeweils der Fall ist, stellt das Recht, die Rechtsnorm, grundsätzlich ab. Was der Fall ist, ist die Gesamtheit der Tatsachen, nicht der Dinge, heißt es weiter bei Wittgenstein. In seinem Fall, wo er die Welt als Ganzes ins Auge fasst, ist dieser Satz mit seiner Aussage bestimmt wahr, mit dem Bedenken allerdings, dass hier ganz scharf zwischen den Dingen und den Tatsachen unterschieden wird. Wittgenstein hält also die Dinge, wie wir sie rund um uns vorfinden, strikt auseinander von den Tatsachen, die sich – jetzt erläutere ich – als Information in unserem Gehirn und letztlich als sprachlich gefasste Aussage präsentieren. Hie also die Dinge – dort die Aussagen, die wir über sie treffen.

Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten, so weiter bei Wittgenstein. Ja, wird der Jurist wohl sagen, genau so ist es: Ich beobachte, was jeweils in der Welt draußen vor sich geht, was der Fall ist. In meinem Bewusstsein bildet sich, was ich sehe, höre etc. in Form von Tatsachen ab. Jetzt muss ich mir nur mehr einen Reim auf die Summe der Tatsachen machen – und schon habe ich den Sachverhalt fixiert.

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