Gastbeitrag

Ausnahmezustand? Nein, nur eine Ausnahmesituation

Den handelnden Personen in dieser Krise gebührt ein Vertrauensvorschuss.

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Die Coronapandemie bestimmt seit einem Jahr – wie selten etwas davor – unser Leben. Wir befinden uns aber noch (lang) nicht in einem Ausnahmezustand, wie uns manche in populistischer Art vortäuschen wollen, sondern in einer Ausnahmesituation.

Der Gesetzgeber wendet Maßnahmen an, die bereits mit Polizeistaatmethoden verglichen werden. Bei einer großen Gefahr, die Pandemie ist eine solche, können Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein. Können! Damit wird die Verfassung nicht ausgesetzt, sondern angewendet. Nebenbei bemerkt, wir alle haben anlässlich des Ibiza-Skandals erkennen können, welches Meisterwerk dem Legisten Hans Kelsen mit unserer Verfassung gelungen ist.

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