DiTech: "Festplattenabgabe rechtlich nicht gedeckt"

DiTech zum Abschluss der Wien-Offensive: Deutliche Umsatzsteigerung im 1. Halbjahr 2010
DiTech zum Abschluss der Wien-Offensive: Deutliche Umsatzsteigerung im 1. Halbjahr 2010(c) DiTech GmbH/APA-Fotoservice/Ehm (Ian Ehm)
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Der Computerhändler sieht große Probleme auf sich zukommen und verfolgt die Klage von HP gegen die Abgabe mit großem Interesse. DiePresse.com sprach mit DiTech-Einkaufsleiter Nikolaus Ruby über das Thema.

Seit 1. Oktober verlangen sieben Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften im Rahmen der "Leerkassettenvergütung" neue Gebühren auf verkaufte Festplatten. Ihre Begründung: Die Datenspeicher würden vorwiegend für Privatkopien von Musikstücken, Filmen und anderen geschützten Materialien genutzt. Der Handel ist empört, der Computerhersteller HP hat bereits Klage eingelegt. DiePresse.com bat DiTech-Einkaufsleiter Nikolaus Ruby zu einem Interview über die Problematik.

Leerkassettenvergütung

Mit der Urheberrechtsgesetznovelle 1980 erhielten Urheber den rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung für die private Verfielfältigung ihrer Werke. Zu leisten ist diese Abgabe von denjenigen, die "Trägermaterial" (CD-Rohlinge, MP3-Player etc.) in Umlauf bringen, also die Händler. Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana ist damit betraut, die Ansprüche geltend zu machen.

DiePresse.com: Herr Ruby, wie steht Ihr Unternehmen zu der Urheberrechtsabgabe auf Festplatten? Sehen Sie das als Gefahr für Ihr Unternehmen?

Nikolaus Ruby: Das ist für den österreichischen Computerfachhandel ein nicht unwesentlicher Wettbewerbsnachteil. Zurzeit werden Schätzungen zufolge rund eine Million interne und externe Festplatten verkauft, der Markt wird durch die neue Abgabe mit mehr als 30 Millionen Euro belastet. Das ist ein handfester Wettbewerbsvorteil für jene EU-Staaten, in denen keine oder eine viel maßvollere Festplattensteuer eingehoben wird. Dies mit einer Abgabe auf PC-Systeme in Deutschland zu vergleichen, wie es die Verwertungsgesellschaften zurzeit praktizieren, ist eine Themenverfehlung. Hier handelt es sich um eine ganz andere Geräteklasse.

Leisten Sie bereits die Abgabe oder warten Sie den Ausgang des aktuellen Verfahrens ab? (HP klagt gegen die Gebühr, Anm.)

Ruby: Die Abgabe muss vom Erstimporteur entrichtet werden. Durch die momentane Rechtsunsicherheit verhalten sich unsere Lieferanten unterschiedlich. Einige geben den Aufschlag 1:1 an uns weiter, andere nicht. Zurzeit beobachten sowohl die Hersteller, unsere österreichischen Lieferanten und wir, wie sich diese Abgabe auf den Markt auswirkt. Da wir beim Einkauf von Geräten mit Festplatten auf österreichische Lieferanten vertrauen, treffen diese schon die Vorentscheidung, wie mit der Abgabe umgegangen wird. Darauf haben wir keinerlei Einfluss. Für uns als DiTech bedeutet diese Abgabe ganz klar Umsatzeinbußen bei externen Festplatten im zweitstelligen Prozentbereich. Denn Kunden werden versuchen, dieser Preiserhöhung von bis zu 50% auszuweichen.

Beteiligen Sie sich an der Klage von HP oder unterstützen Sie in irgendeiner Weise?

Ruby: Wir vertreten die Auffassung, dass die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten keine rechtliche Deckung findet, da der OGH bereits ein dementsprechendes Urteil gefällt hat und auch EU-Bestimmungen verletzt werden. Eine überwiegende Nutzung von Festplatten zur Speicherung von Privatkopien zu unterstellen, halten wir für sehr weit hergeholt – vor allem, wenn man den Umstand bedenkt, dass immer mehr Musik- und Videodatenträger kopiergeschützt sind und damit gar nicht mehr die Möglichkeit der Erstellung einer Privatkopie besteht. Die Klage von HP verfolgen wir mit Interesse und unterstützen diese Vorgehensweise.

Wenn Sie die Abgabe zahlen, schlägt sich das in erhöhten Preisen für Ihre Kunden nieder?

Ruby: Da wir nicht der erste Händler sind, der das Produkt in den Verkehr bringt, haben wir keinen Einfluss darauf, wie unsere Vorlieferanten handeln. Wenn uns erhöhte Einkaufspreise verrechnet werden, sind wir gezwungen, diesen Nachteil an den Kunden weiterzugeben, da eine Abgabe in dieser Höhe nicht aus unserer Marge im einstelligen Prozentbereich finanzierbar ist. Was die Konsumenten aber leider nicht wissen, ist, dass es sich hier um eine Mehrfachabgabe handelt. Denn kauft man heute Musik als CD oder MP3, zahlt man bereits eine Urheberrechtsabgabe, genauso wie ein USB-Stick mit einer Abgabe besteuert ist.

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