Wiener Ansichten

Gürtel: Was ein Denkmal sein kann – und was nicht

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Von der stillen Grandezza an der Haltestelle Fasangasse: Beobachtungen neben Tramwaygleisen.

Gesetzestexter zu sein, das ist keine Kleinigkeit. Selbst die einfachsten Dinge wachsen ins Monströse, versucht man sie widerspruchsfrei, lückenlos und für alle Zeit zu fassen. Fragt man etwa, was ein Denkmal sei, antwortet das Denkmalschutzgesetz erwartbar umwegig: „von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist.“ Und das ist schon die um ein paar Einschübe verkürzte Version, Gesetz in einfacher Sprache sozusagen.

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