Kommentar

Hass im Netz: Waffen sind da, Kämpfer fehlen

Vielen Opfern mangelt es an Information.

Eine eigene Staatsanwaltschaft gegen Hass im Netz? Viele Experten sind dagegen. Das ist verständlich. Hass im Internet abzuladen ist verwerflich, aber per se kein Straftatbestand.

Die sich aus Postings, Kommentaren und Tweets mitunter ergebenden Delikte, zum Beispiel Verhetzung, gefährliche Drohung, üble Nachrede, sollte – hoffentlich – jede Strafverfolgungsbehörde ordentlich aufklären können. Sich das nötige Spezialwissen für die Bekämpfung von „Hass-Delikten“ anzueignen, darf man von sämtlichen Staatsanwaltschaften des Landes verlangen. Würde eben dieses Know-how bei einer (einzigen) Stelle gehortet, stünden alle anderen ziemlich nackt da.

Ministerium stopft Wissenslücken

Die Behördenstruktur ist nicht das Problem. Auch die rechtlichen Möglichkeiten sind seit der Reformierung etlicher Gesetze durchaus passabel. Es fehlt aber an Wissen der Opfer über die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Wer wüsste etwa, dass es sogar ein Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz (HiNBG) gibt? Immerhin: Diese Wissenslücken will das Justizressort nun mittels Info-Kampagne stopfen. Weiters fehlt es an Ressourcen bei den Ermittlern. Und mitunter auch an deren Entschlossenheit.

Ja, wenigstens in den Staatsanwaltschaften Wien und Graz gibt es Cybercrime-Experten. Nur dort. Und nur als Projekt. Das ist das Problem.

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