Korridorpension: Beamte bekommen höhere Abschläge

Korridorpension: Beamte bekommen höhere Abschläge
Korridorpension: Beamte bekommen höhere Abschläge(c) Presse (Clemens Fabry)
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Die Beamten werden bei der Korridorpension mit den ASVG-Versicherten gleichgestellt. Das sieht ein bisher noch nicht bekanntes Detail das Sparpaketes vor.

Die Beamten bekommen höhere Abschläge, wenn sie die Korridorpension in Anspruch nehmen. Das sieht ein bisher noch nicht bekanntes Detail das Sparpaketes vor, wie das Sozialministerium am Freitag bestätigte. Die Beamten werden damit den ASVG-Versicherten gleichgestellt.

Mit der Korridorpension kann man ab 62 den Ruhestand antreten, allerdings mit beachtlichen Abschlägen. Im sogenannten Pensionskonto-Recht gibt es für jedes Jahr, das man vor 65 in Pension geht, einen Abschlag von 4,2 Prozent für jenen Anteil, den man ab 2005 Pensionsanspruch erworben hat. Für maximal drei Jahre früheren Pensionsantritt vor 65 bedeutet dies, dass man 12,6 Prozent Abschläge bekommt, wenn man mit 62 den Ruhestand antritt.

Im sogenannten Alt-Recht bekommt man für jedes Jahr, das man vor 2005 Pensionszeiten erworben hat, noch zusätzlich 2,1 Prozent Strafzuschlag pro Jahr aufgebrummt. Diese Zuschläge sind mit insgesamt 15 Prozent gedeckelt.

Für Beamte haben diese zusätzlichen Strafzuschläge im Alt-Recht in dieser Form bisher nicht gegolten. Jetzt werden sie auch hier mit den ASVG-Versicherten gleichgestellt.

(APA)

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