Überführung ins Ausland: Mit Verstorbenen an Bord

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Eine Überführung von Verstorbenen ins Ausland ist keine kostengünstige und einfache Angelegenheit. Je nach Zielland und Transportart gibt es unterschiedlich harte bürokratische Vorschriften und Schwierigkeiten.

Wien. „Im Winter ist bei uns Hochsaison“, sagt Ferdinand Dellemann. „Leider“, merkt der Inhaber des in Tirol ansässigen Bestattungsunternehmens Dellemann an. Ein „Leider“ für den Verstorbenen und seine Familie, nicht für den Bestatter. Denn auch wenn Bestatter in kleinen Orten durchaus mehr Kontakt mit von Todesfällen betroffenen Familien haben, für das Geschäft kann das Bedauern nicht gelten.

Hochsaison ist im Winter deswegen, weil jedes Jahr in Tirol zahlreiche ausländische Touristen tödlich verunglücken, die ins Ausland rücküberführt werden müssen – ein Verfahren, das man bei Dellemann und anderen Bestattungsunternehmen schon kennt, und das nicht nur in Bezug auf Touristen: Das Problem der Rücküberführung betrifft auch Migranten, die in ihrer alten Heimat begraben werden wollen.

Die Überführung eines Verstorbenen ins Ausland regelt das Europäische Übereinkommen über die Leichenbeförderung (Straßburger Abkommen). Dort wird festgehalten, wie ein Verstorbener zu transportieren ist.

Strenge Vorschriften in Italien

Während eine Leichenüberführung per Flugzeug auf weiten Strecken kostenintensiv und ein wenig komplizierter ist, verläuft die Überführung per Auto in die benachbarten europäischen Länder einfacher. Zumindest in die meisten. „In Italien“, erzählt Dellemann, „gelten besondere Vorschriften für den Sarg.“

Denn während allgemein ein Verstorbener in einem luftdichten Holzsarg mit verlötetem Metalleinsatz, einem sogenannten Zinksarg, transportiert werden muss, werden in Italien zusätzlich eine bestimmte Holzstärke, ein vorgeschriebener Nagelabstand und Metallbänder verlangt. „Drei Zentimeter starkes Holz, alle 15 Zentimeter ein Nagel und zwei Metallbänder zum Fixieren des Sarges“, erklärt Dellemann, „ansonsten kann es zu Problemen kommen.“ Obwohl es im Schengenraum keine Grenzkontrollen mehr gibt, wird bei der Übergabe des Sarges streng geprüft, ob die vorgeschriebenen Vorgaben eingehalten wurden. Trifft das nicht zu, wird die Polizei verständigt. Eine Umsargung des Verstorbenen und eine Geldstrafe können folgen.

Bevor jedoch ein Toter auf Reisen geht, müssen entsprechende Papiere vorhanden sein, darunter eine internationale Sterbeurkunde und ein internationaler Leichenpass. Klingt einfach, ist in der Praxis aber mit einigem Aufwand verbunden. Liegen alle Unterlagen vor, benötigt ein Mitarbeiter in der Regel einen ganzen Werktag, um alle Formalitäten zu erledigen. Fehlen Dokumente, so kann es sogar noch länger dauern.

Und nicht überall gelten gleiche Vorschriften. „In manchen Ländern“, weiß Peter Holeczek, verantwortlich für die internationalen Überführungen bei der Bestattung Wien, „ist es besonders kompliziert.“ Dokumente müssen zusätzlich durch die Botschaft legalisiert und beglaubigt werden.

Einbalsamieren vor Überführung

Dazu kommt oftmals auch eine Konservierung des Verstorbenen, die sogenannte Thanatopraxie. „Wird ein Verstorbener auf die Philippinen, in die USA, in manche Teile Englands und Teile Afrikas überführt“, erzählt Dellemann, „muss die Leiche einbalsamiert sein.“ Ist alles vorbereitet, kann in der Regel die Überführung stattfinden. Allerdings oft über Umwege. Denn vor der Abfahrt in manche Länder muss ein Mitarbeiter von deren Botschaft anwesend sein.

„Wir fahren öfters mit dem Toten nach Wien“, erklärt Dellemann, „weil dort die meisten Botschaften ansässig sind.“ Wird etwa ein Verstorbener nach Weißrussland überführt, muss beim Verlöten und Versiegeln des Sarges ein Mitarbeiter des Konsulats anwesend sein. Ist die Prozedur beendet, geht die Reise weiter zum Flughafen Schwechat. Dort wird die Leiche per Passagierflugzeug überführt. Aber: Aus Rücksicht auf die Passagiere wird eine Flugtransporthülle verwendet, die den Sarg nicht erkennbar sein lässt.

Grob geschätzt kostet eine Leichenüberführung in die Türkei rund 3000 Euro, auf die Philippinen können es schon 6500 Euro sein. Einige Migrantengruppen sorgen daher schon im Vorfeld für den Fall der Fälle vor: So bietet etwa der türkische Verein Atib eigene Rückführversicherungen an.

Auf einen Blick

Überführung: Nach Angaben der Bestattung Wien sind 2010 etwa 200 Verstorbene per Flugzeug und 200 per Auto ins Ausland überführt worden. Das macht etwa drei Prozent des Gesamtgeschäfts aus. Das kleine Tiroler Familienunternehmen Dellemann führte 2010 rund 20 Überführungen durch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2011)

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