Gastkommentar

Prozessfinanzierung in nahezu ungeregeltem Raum

Die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten gegen Erfolgsbeteiligung birgt Chancen und Risken. Eine gewisse Regulierung im Interesse der klagenden Kundschaft wäre wünschenswert.

Mag. Miriam Astl ist Rechtsanwältin/Counsel bei DLA Piper, Mag. Armin Redl ist dort Rechtsanwaltsanwärter.

Wien. „Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.“, „Sammelverfahren ohne Kostenrisiko“, „Prozessfinanzierung ohne Kostenrisiko“ – mit solchen und vielen anderen attraktiven Angeboten werben Prozessfinanzierer und ihre Partnernetzwerke um Kunden. Die angesprochenen Kunden sind (potenzielle) Kläger, die ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen, jedoch aufgrund der damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten zurückschrecken.
Prozessfinanzierer wollen genau für dieses Problem Abhilfe schaffen – sie bieten Kunden an, die Kosten für die Prozessführung zu übernehmen. Klagefreudige Kläger bieten in diesem Rahmen Aussicht auf eine lukrative Geschäftsmöglichkeit.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.