Die Kammern wollen nicht ins Lobby-Register

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Kritik am Gesetzesentwurf kommt auch aus dem Finanzministerium. Die WKÖ die bezeichnet die Strafen als „außerordentlich hoch“ und will ihre Einnahmen nicht veröffentlichen müssen.

Wien/Red./Apa. Die Kammern wollen weder zum Eintrag ins Lobbyistenregister verpflichtet werden noch ihre Einnahmen offenlegen. Das geht aus den bisher auf der Parlamentshomepage eingelangten Stellungnahmen zum Lobbyistengesetz hervor. Die Begutachtungsfrist endete am Dienstag.

Als „überschießend“ bezeichnet die Arbeiterkammer (AK) die Absicht, Kammern bzw. Sozialpartner sowie NGOs ins Gesetz einzubeziehen. Sie führt zum einen den „nicht kommerziellen Charakter“ dieser Organisationen ins Treffen und andererseits ein mögliches „verzerrtes Bild“ im Lobbyistenregister, wenn „relativ wenige professionelle kommerzielle Lobbying-Unternehmen gleichsam als vernachlässigenswerte Größe“ gegenüber zahlreicher Interessensvertretungen und -verbände dargestellt würden.

Auch für die Wirtschaftskammer (WKÖ) ist „nicht nachvollziehbar“, warum die Interessenvertretungen, deren Bestand auf Gesetz beruhe, ins Register sollen. „Eine derartige Eintragungsverpflichtung erscheint sachlich nicht gerechtfertigt zu sein und wird abgelehnt“, heißt es. Demgegenüber findet die WKÖ aber, dass nicht wirklich schlüssig begründet wird, warum politische Parteien nicht im Register aufscheinen sollen. Außerdem bezeichnet die WKÖ die Strafen als „außerordentlich hoch“ und will ihre Einnahmen nicht veröffentlichen müssen.

GÖD „entschieden dagegen“

Seitens des ÖGB spricht sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) „entschieden gegen die Einbeziehung“ in das Gesetz aus. Gleiches Recht für alle fordert dagegen das Austrian Lobbying & Public Affairs Council: Der Dachverband will nicht verstehen, warum zwischen internen und externen Lobbyisten, Interessenvertretungen und Interessenverbänden unterschieden wird, „obwohl es immer um die gleiche Tätigkeit geht“ – die Einflussnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse.

Das Finanzministerium vermisst im Entwurf des Justizministeriums eine genaue Bezifferung des Mehraufwands, der dem Bundeshaushalt durch das neue Register entstehen wird. Das streicht auch der Rechnungshof (RH) hervor. Außerdem ist ihm der Begriff des „Funktionsträgers“, dem nämlich Lobbying künftig verboten sein soll, nicht klar genug geregelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2011)

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