Scheuch schuldig, ÖVP legt Koalition mit FPK "auf Eis"

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Scheuch schuldig oeVP legtUwe Scheuch nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung (c) APA (Gert Eggenberger)
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Im "Part of the Game"-Prozess wird FPK-Obmann Uwe Scheuch zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs unbedingt. Scheuch beruft und denkt nicht an Rücktritt. "Justiz-Skandal", kritisiert die FPÖ den Richterspruch.

Uwe Scheuch, erster Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten und FPK-Parteiobmann, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt in der "Part of the Game"-Affäre zu 18 Monaten Haft - sechs Monate davon unbedingt - verurteilt worden.

Scheuch selber "denkt nicht an Rücktritt" und spricht von einem "krassen und fatalen Fehlurteil. Die Kärntner Volkspartei setzt als Reaktion auf das Scheuch-Urteil die Koalition mit der FPK aus.

Amtsverlust droht

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für den Landeshauptmannstellvertreter automatisch den Amtsverlust.

Richter: "Tatbestand erfüllt"

Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geortete Tatbestand der Geschenkannahme sei erfüllt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil gegen Scheuch.

Es gehe nicht um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern es gebe ein Tonbandprotokoll, das von niemandem bestritten worden sei, so Liebhauser-Karl. Für den Richter handelt es sich auch nicht um ein abstraktes, sondern um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden ist.

"Generalprävention"

Die Höhe der Strafe von achtzehn Monaten teilbedingt begründete der Richter mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten  ... Korruption ist das Geschwür der Demokratie", sagte Richter Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".

"Part of the game"-Affäre

Uwe Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben und sagte dies sei "part of the game". Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

Verteidigung beruft

Uwe Scheuch bei der Pressekonferenz nach dem Prozess
Uwe Scheuch bei der Pressekonferenz nach dem Prozess(c) APA (Gert Eggenberger)

Verteidiger Dieter Böhmdorfer hat gegen die Verurteilung von FPK-Chef Uwe Scheuch volle Berufung gegen Urteil und Strafe wegen Nichtigkeit angemeldet. Vor der Urteilsveründung hatte der Angeklagte noch einmal zugegeben, dass das aufgezeichnete Gespräch stattgefunden habe, dass es aber ein privates Gespräch gewesen sei. Dabei habe er "leichtfertig und gutgläubig" gewisse Themen diskutiert, wobei es in erster Linie um Fußball gegangen sei, so Scheuch.

Daraufhin habe er nur gemeint, wenn jemand in den Fußball investiere, dann könne er "das ja auch bei uns (bei der Partei, Anmerkung) machen", sagte der Politiker. Er bekannte sich nicht schuldig, auch wenn er einsehe, dass dieses heimlich aufgenommene Gespräch in der moralischen Wertung "eine gewisse Schieflage" habe.

Scheuch: "Krasses, fatales Fehlurteil"

Uwe Scheuch bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz
Uwe Scheuch bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz(c) APA (Gert Eggenberger)

Der Richterspruch sei ein "krasses, fatales Fehlurteil", sagte Scheuch Dienstag-Nachmittag bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Er hoffe nun auf die zweite Instanz, seine Anwälte hätten bereits Berufung angemeldet, erklärte der Politiker.

Die Vorwürfe gegen ihn seien "vollkommen aus der Luft gegriffen", er sei "enttäuscht und erschüttert", meinte Scheuch. "Nicht einmal die bösesten Beobachter haben mit einem Urteil in dieser Dimension gerechnet", so Scheuch.

Er setze nun alle Hoffnungen auf die ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz. "Meine Ämter und Funktionen werde ich bis dahin behalten", kündigte der FPK-Politiker an. Immerhin gelte für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung, er woll derzeit niemandem "einen Gefallen tun" und sich zurückziehen.

Weiters erklärte Scheuch, dass er Gerichtsurteile grundsätzlich zur Kenntnis nehme. Das aktuelle "krasse Fehlurteil" von Richter Christian Liebhauser-Karl nehme er allerdings nicht zur Kenntnis. Dem Richter warf er unter anderem "Willkür" in der Prozessführung vor.

Scheuch kündigte noch für die Abendstunden eine Parteivorstandssitzung und eine Landesparteileitungssitzung der FPK an. "Und dann werden wir ganz normal weiterarbeiten", so Scheuch.

ÖVP setzt Koalition mit FPK aus

Nach der Ankündigung Scheuchs, trotz der erstinstanzlichen Verurteilung im Prozess der "Part-of-the-Game"-Affäre, nicht zurücktreten zu wollen, hat Koalitionspartner ÖVP die Zusammenarbeit auf Landesebene bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf Eis gelegt. Das kündigte ÖVP-Landesparteichef Josef Martinz Dienstagnachmittag in einer Aussendung an.

In einer ersten Reaktion wollte die ÖVP unter der Bedingung, dass Scheuch seine Ämter zurücklege, an der Zusammenarbeit festhalten. Nachdem Scheuch nun nicht zurücktreten will, stellte die ÖVP Kärnten die Koalition mit der FPK ab sofort ruhend. "Bis das rechtskräftige Urteil vorliegt", erklärte  Martinz. Von einer kompletten Aufkündigung der Koalition war vorerst keine Rede.

Projekte, die am Weg sind, würden weiterverfolgt. Bei neuen Themen würde aber "das freie Spiel der Kräfte" zwischen FPK, SPÖ und ÖVP zum tragen kommen, erklärte ÖVP-Landesparteichef Josef Martinz

"Game over"

Von den politischen Gegnern Scheuchs hagelt es Rücktritts-Aufforderungen. "Game over", sagt etwa SP-Geschäftsführer Günther Kräuter. Die FPÖ spricht hingegen von deiner "Politjustiz", das FPK verschickt Durchalteparolen via SMS.

(APA/Red.)

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