Austrofaschismus: Regierung will Opfer rehabilitieren

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Todesurteile aus der Zeit des Ständestaates sollen aufgehoben werden. Den Grünen geht das nicht weit genug, weil das "Unrecht nicht benannt wird" und das Wort Austrofaschismus im Gesetzesentwurf nicht vorkomme.

Nach zähen Verhandlungen soll das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates von 1933 bis 1938 nun bald Realität werden. Ein dazu von SPÖ und ÖVP vorgelegter Entwurf soll am 5. Oktober den Justizausschuss des Nationalrats passieren, berichtet "Der Standard".

Konkret sollen jene Personen rehabilitiert werden, die wegen ihres Kampfes für ein unabhängiges und demokratisches Österreich verurteilt oder interniert wurden, heißt es am Dienstag im Büro des Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP)

"Das Unrecht wird nicht klar benannt"

Die Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, sind aber mit dem Papier unzufrieden. Justizsprecher Albert Steinhauser kritisierte, dass zwar eine juristische Rehabilitierung - etwa die Aufhebung von Todesurteilen - vorgesehen sei, das Unrecht aber nicht klar benannt werde und das Wort "Austrofaschismus" kein einziges Mal vorkomme.

Aus heutiger Sicht könnten die Grünen daher nicht als Antragsteller mitgehen. "Wir hoffen aber noch auf eine gemeinsame Lösung mit den Koalitionsfraktionen", so Steinhauser.

(APA)

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