Ethik: Ein Urteil, viele Fragen

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Urteil des EuGH birgt gleich mehrere ethisch spannende Fragen, sagt Ulrich Körtner, Vorstand des Wiener Uni-Instituts. Was passiert, wenn Forschung, deren Verwertung in Europa verboten ist, erfolgreich wird?

Wien/Uw. Das Urteil des EuGH birgt gleich mehrere ethisch spannende Fragen, sagt Ulrich Körtner, Vorstand des Wiener Uni-Instituts „Ethik und Recht in der Medizin“, und Mitglied der Bioethikkommission.

So sei anzunehmen, dass das Patentverbot für embryonale Stammzellen (ES) dazu führen werde, dass sich die ES-Forschung, von Europa wegverlagere – Patente seien nämlich letztlich auch für die Grundlagenforschung an den Unis wichtig. Was aber, so Körtner, werde passieren, wenn sich künftig in Asien oder den USA therapeutische Erfolge mit ES einstellen? „Man wird diese den europäischen Patienten nicht vorenthalten. Nur die Patente haben dann andere.“

Eine zweite heikle Frage ist jene nach dem Beginn des schützenswerten menschlichen Lebens. Für die Biopatentrichtlinie hat der EuGH diesen Zeitpunkt rechtlich mit der Befruchtung der Eizelle definiert. Dass sich diese Definition auf andere Bereiche wie die Fortpflanzungsmedizin auswirkt, glaubt Körtner nicht – „Debatten wird es aber geben“.

Tatsächlich wird der Schutz des Lebens in verschiedenen Bereichen – Abtreibung, In-vitro-Fertilisation etc. – gesetzlich immer anders definiert. Und nicht immer ganz logisch: In Österreich etwa dürfen überzählige befruchtete Eizellen aus der In-vitro-Fertilisation nicht für die ES-Gewinnung benutzt werden. Stattdessen werden sie vernichtet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2011)

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