Wie Polizei und Nachrichtendienste mithören

Polizei Nachrichtendienste mithoeren
Polizei Nachrichtendienste mithoeren(c) REUTERS (PETAR KUJUNDZIC)
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Ein sogenannter IMSI-Catcher blamierte einst Karl-Heinz Grasser & Co. Weltweit gibt es nur eine Handvoll Produzenten der bis zu 500.000 Euro teuren Geräte. Dennoch gilt die Technik als Exportschlager.

[Wien/awe] „Wo woa mei Leistung?“, säuselte Walter Meischberger einst ins Wertkartenhandy. Karl-Heinz Grasser gab den Ratschlag, im Internet zu recherchieren.

Die Unterhaltung der beiden über die Herkunft einer Provision wurde zum geflügelten Wort. Aufgezeichnet hat die Polizei die Telefonate mit einem IMSI-Catcher (IMSI ist die Seriennummer einer GSM- oder UMTS-SIM-Karte). Diese Geräte werden inzwischen weltweit von Polizei und Nachrichtendiensten eingesetzt.

Vereinfacht gesagt gibt sich ein IMSI-Catcher gegenüber Mobiltelefonen als Sendestation aus und zieht so Gespräche auf sich und leitet sie weiter. Gegenüber dem „echten“ Netzwerk täuscht das Gerät vor ein Mobiltelefon zu sein. So können Handys im Sendebereich des IMSI-Catchers abgehört und geortet werden.

Je nach Ausstattung und Funktionsumfang des Catchers kostet ein Gerät zwischen 50.000 (nur Ortung) und 500.000 Euro. Hersteller gibt es weltweit nur eine Handvoll, im deutschsprachigen Raum etwa die Firmen Rohde & Schwarz und Neosoft. Trotz der hohen Preise entwickelte sich die Technik in den vergangenen Jahren zum Exportschlager. Weltweit seien laut Firmeninterna weit über 1000 Geräte im Einsatz.

Verkauft und exportiert werde ausschließlich unter strengen Auflagen. Wie die zuständigen Behörden die Geräte einsetzen, gibt immer wieder Anlass für Kritik, denn: In Österreich etwa darf die Polizei die Geräte ohne richterliche Kontrolle nur zur Ortung einsetzen, könnte auf die Abhörfunktion also verzichten. Eben das geschieht am einfachsten – und nur auf richterliche Anordnung – direkt in der Zentrale des Providers.

Oppositionspolitiker warnten in der Vergangenheit davor, dass die Behörden zur Umgehung der Kontrolle durch ein Gericht unerlaubt die Abhörfunktion von IMSI-Catchern nutzen könnten. Das Innenministerium dementierte stets. Technisch nachzuweisen wäre ein solcher Missbrauch jedenfalls nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2011)

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