Ein Familie aus Kasachstan hätte einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zufolge abgeschoben werden sollen. Das Wohl der Kinder sei laut VfGH aber unzureichend ermittelt worden.
Der Verfassungsgerichtshof soll die Streitfrage klären, wozu Thomas Schmid befragt hätte werden dürfen. Dazu will er Einblick in geschwärzte Aktenteile.
Der Privatsender oe24.tv vermischte dem Verfassungsgerichtshof zufolge in zwei Sendungen Werbung und Programm. Der Sender beruft sich auf die journalistische Gestaltungsfreiheit.