Die PH zwischen Anspruch und Wirklichkeit

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Die Verfasstheit der pädagogischen Hochschulen und die Bestellung der Rektorate sind Ausdruck eines Unvermögens und Unwillens, diese in die Freiheit akademischer Institutionen zu entlassen.

Über 200 Jahre ist es her, dass Kant sein „Sapere aude!“ und die Definition von Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ postuliert hat. Vor dem Hintergrund der Besetzung der Rektorate der pädagogischen Hochschulen in Österreich bekommt der alte Begriff der Mündigkeit neue Aktualität. Politisches Hickhack sowie Unkenntnis und Nichtverstehen der Aufgaben und Leitlinien der pädagogischen Hochschulen drohen sachgerechte Entscheidungen zu verdrängen.

Nach den derzeitigen Ressortzuständigkeiten bestellt die Unterrichtsministerin die Rektoren aus Dreiervorschlägen der Hochschulräte, die ihrerseits aus drei von der Ministerin und zwei von den Ländern bestellten Mitgliedern bestehen. Damit sind politische Entscheidungen programmiert, wie der Wechsel in der politischen Verantwortlichkeit von Elisabeth Gehrer (ÖVP) zu Claudia Schmied (SPÖ) veranschaulicht. Die Hochschulräte – im April dieses Jahres turnusgemäß neu bestellt – spiegeln diesen Wechsel ebenso wider wie die Rektorate. So weit, so demokratisch.

Ohne Qualität keine Gestaltung

Kernpunkt sämtlicher Personalentscheidungen muss die Qualität sein, wie sie in den leitenden Grundsätzen im Hochschulgesetz verankert ist: Anders sind die Vermittlung von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Studienangebote auf Hochschulniveau in Verbindung mit pädagogischer Praxisbezogenheit nicht durchführbar. Ohne entsprechende Qualität ist aber auch bei den Mitgliedern der Rektorate und bei den Institutsleitern eine Hochschule nicht machbar und gestaltbar. Werden hier die falschen Personen eingesetzt, kann das zur Lähmung ganzer Standorte über Jahre hinweg führen.

Den Entscheidungsträgern, den Hochschulräten wie der Ministerin, kommt diesbezüglich eine besonders große Verantwortung zu, weil an pädagogischen Hochschulen der Lehrkörper, anders als an den Universitäten durch die Senate, nicht in Entscheidungsfindung und Bestellung eingebunden ist. Der Qualität der Hochschulen ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nicht zuletzt im Hinblick auf den Dialog und die Zusammenarbeit mit Universitäten auf Augenhöhe absolute Priorität einzuräumen. Das kann aber nur gelingen, wenn die Hochschulen vom Gängelband der Einzelinteressen und Obrigkeiten befreit werden und sich auf den Weg in die selbst verantwortete akademische Freiheit machen. Mit Émile Zola möchte man sagen: „J'accuse!“ Es ist zu beklagen, dass die Hochschulen noch nicht ausreichend zu der Form und dem Selbstverständnis gefunden haben, wie sie das Hochschulgesetz in den leitenden Grundsätzen entworfen hat.

Die Hochschulen haben in den ersten sechs Jahren ihres Bestehens die Möglichkeiten der Qualitätssteigerung zu wenig genützt. Begünstigt wurde das durch die Übernahme der Bediensteten von den pädagogischen Akademien, ohne zu prüfen, ob diese dem neuen Qualitätsprofil entsprechen oder nicht. Anstelle einer vorübergehenden Reduktion von Lehrverpflichtungen, um (höhere) Qualifikationen zu erwerben, wurden die nunmehrigen Hochschullehrer in überholten verschulten Strukturen festgehalten, die es vielen unmöglich machten, den akademischen Geist der Freiheit, wie er echten Hochschulen innewohnt, zu atmen und umzusetzen. Nach wie vor wird studentische Präsenz zu groß, werden eigenverantwortliches Studium und Prüfungsqualität zu klein geschrieben. Nach wie vor gleicht das Studienjahr einer PH mehr einer Pflichtschule denn einer Universität. Nach wie vor wird es als normal erachtet, mit einer Ausbildung für Sekundarschulen ohne Weiteres an einer Hochschule zu lehren. Nach wie vor finden sich in Führungspositionen Personen, deren wissenschaftliche Qualifikation sich auf einen Bachelor- oder Magistergrad beschränkt. Personen, die mit den aktuellen wissenschaftlichen Standards nicht ausreichend vertraut sind und keine richtungsweisenden Veröffentlichungen vorzuweisen haben, an denen man sich orientieren könnte.

Personelle Verwirrungen

Es gibt an den PH sehr wohl hervorragende Wissenschaftler und Hochschullehrer, um die sie jede Universität nur beneiden kann. Aber durch das historisch gewachsene inhomogene Konglomerat an Mehr- und Minderqualifikationen entstehen Verwirrungen. Klärungen sind notwendig. So fragt es sich, warum sich der Gesetzgeber in der bildungsbiografischen Voraussetzung für einen PH-Rektor mit einem abgeschlossenen nicht näher definierten Universitätsstudium begnügt und warum er, da er auch sonst immer wieder den Vergleich mit der Universität und dem UG 2002 heranzieht, nicht den LPH-Status (die höchste Verwendungsgruppe an PH) mit Doktorat und erfolgreicher wissenschaftlicher und pädagogischer Tätigkeit als Voraussetzung normiert hat. Da hätten sich viele Diskussionen– und wohl auch Bewerbungen – erübrigt.

Hochschulen und Universitäten müssen ihre künftigen Lehrer befähigen, die Bildungsziele zu erreichen. Diese Ziele, die der Verfassungsgesetzgeber in Art 14 Abs 5a B-VG vorbildlich normiert hat, können aber nur erreicht werden, wenn sich die Lehrerbildungsinstitutionen und deren Verantwortungsträger aus der „selbst verschuldeten Unmündigkeit“ befreit haben.

Zur Person

Karl Heinz Auer ist Hochschulprofessor und lehrt Rechtstheorie und Rechtsethik im Doktoratsstudium der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Sein Gastkommentar entstand noch vor der Entscheidung von Unterrichtsministerin Claudia Schmied, den designierten Rektor der PH-Tirol, Elmar Märk, vor seinem Amtsantritt abzuberufen – siehe Artikel unten. [Privat]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2012)

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