Regierung schafft befristete Invaliditätspension ab

Regierung schafft befristete Invaliditaetspension
Regierung schafft befristete Invaliditaetspension(c) Clemens Fabry
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Die "I-Pension" wird nun doch für alle vorübergehend Arbeitsunfähigen zur Gänze gestrichen. Künftig gibt es Rehab- und Umschulungsgeld. SP-Minister
Hundstorfer erwartet 700 Millionen Euro Netto-Einsparungen.

SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat am Dienstag eine Überraschung geliefert: Die befristete Invaliditätspension (I-Pension) soll nun doch zur Gänze abgeschafft werden. Das sieht der Entwurf vor, den Hundstorfer nun zur Begutachtung ausschickte. Die I-Pension wird damit für alle vorübergehend Arbeitsunfähigen auslaufen. Bisherige Pläne hatten nur eine Abschaffung für unter 50-Jährige vorgesehen.

Wer zu krank ist, um seinen Beruf weiter auszuüben, soll in Zukunft falls möglich medizinisch rehabilitiert oder auf einen anderen Beruf umgeschult werden. Die bisher befristeten Invaliditätspensionisten erhalten dann ein "Rehabilitations-" oder "Umschulungsgeld".

Netto-Einsparungen von 700 Millionen Euro

Die Neuregelung soll nach Ende der Begutachtungsfrist im September das Parlament passieren und mit 1. Jänner 2014 für alle dann unter 50-Jährigen in Kraft treten. Die befristete Invaliditätspension wird damit in den nächsten 15 Jahren auslaufen.

Das Sozialministerium erwartet sich bereits bis 2018 Einsparungen von einer Milliarde Euro bei der Pensionsversicherung. Gleichzeitig verursacht die Reform wegen der vorgesehenen Umschulungen und Rehabilitätsmaßnahmen allerdings mehr Kosten, etwa beim Arbeitsmarktservice (AMS). Das Sozialministerium geht daher davon aus, dass abzüglich dieser Mehrausgaben Nettoeinsparungen von 700 Millionen Euro möglich sein werden. Ressortchef Hundstorfer hatte zuvor noch von Netto-Einsparungen im Ausmaß von 400 Millionen Euro berichtet.

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Derzeit wird Krankengeld für maximal 52 Wochen ausbezahlt, eine befristete I-Pension wird gewährt, wenn jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist. Im Vorjahr wurde 7200 Personen unter 50 Jahren eine I-Pension zuerkannt, davon 6400 befristet.

Ist jemand vorübergehend invalide, erhält er künftig nach dem Krankengeldanspruch von der Krankenkasse ein Rehabilitationsgeld in der Höhe von 60 Prozent des Letzbezugs. Das Rehab-Geld wird zwar grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt, der Bezug kann jedoch verlängert werden. Es gibt auch einen Sanktions-Mechanismus: Werden zumutbare medizinische Rehab-Maßnahmen verweigert, bleibt auch die Auszahlung des Geldes "für die Zeit der Verweigerung der Mitwirkung" aus. Die Kosten des Rehab-Geldes werden den Krankenkassen von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt.

"Qualifikationsschutz" statt Berufsschutz

Ein weiterer wichtiger Teil des Maßnahmepakets: Wer seinen erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, muss sich künftig umschulen lassen. Der für Angestellte und gelernte Kräfte geltende Berufsschutz wird dabei in einen "Qualifikationsschutz" umgewandelt. Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht.

Als Beispiel für eine mögliche Umschulung nannte Hundstorfer einen Tischler, der wegen seiner Bandscheibenprobleme den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser könne dann etwa als Fachberater in einem Baumarkt tätig werden.

Während der Dauer der Umschulung erhält der Betroffene ein "Umschulungsgeld" in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent. Damit soll das durchschnittliche Umschulungsgeld laut Sozialministerium die durchschnittliche Höhe der derzeitigen I-Pension (957 Euro 14 Mal pro Jahr) erreichen. Im Sozialministerium geht man davon aus, dass etwa 80 Prozent der befristeten Invaliditätspensionisten rehabilitiert oder umgeschult werden können.

Spindelegger: "Entscheidende Veränderung"

Kosten & Einsparungen

SP-Bundeskanzler Werner Faymann sieht die neue Regelung unter dem Motto "Länger gesund arbeiten". Schließlich wolle man nicht, wie andere Länder, den Kranken Leistungen solange kürzen, bis diese trotz ihrer Krankheit wieder arbeiten gehen. Spindelegger sprach von einer entscheidenden Veränderung, die helfen werde, das Pensionssystem funktionsfähig zu halten. Die Einsparungen werden von 2014 bis 2018 auf insgesamt 713 Millionen Euro geschätzt. Im ersten Jahr werden noch Mehraufwendungen von 13,7 Mio. Euro erwartet, 2015 soll es dann schon zu Einsparungen von 44,9 Mio. Euro kommen, die sich bis 2018 auf 328,9 Mio. Euro erhöhen.

Im Detail sollen sich dabei in der Pensionsversicherung in diesem Zeitraum Einsparungen von insgesamt einer Milliarde Euro ergeben, weil mehr Menschen im Erwerbsleben bleiben und später in Pension gehen. Die von der PVA zu tragenden Kosten für die berufliche Umschulung werden rund 300 Mio. Euro betragen, sodass die Pensionsversicherungsanstalt bis 2018 in Summe etwas mehr als 700 Mio. Euro einsparen soll.

(APA)

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