Invaliditätspension: AMS will "Bremse" einbauen

Invaliditaetspension will Bremse einbauen
Invaliditaetspension will Bremse einbauen(c) Dapd (Hans Punz)
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Der Chef des Arbeitsmarktservice, Herbert Buchinger, kritisiert den geplanten "Qualitätsschutz". Demnach müsste Personen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten, ein komplettes Studium finanziert werden.

Wer seinen erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, muss sich künftig umschulen lassen. So lautet der im neuen Gesetzesentwurf der Invaiditätspension festgeschriebene "Qualitätsschutz". Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht. Während der Dauer der Umschulung erhält der Betroffene ein "Umschulungsgeld" in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent.

Während das Sozialministerium den Vorstoß lobt, übt das Arbeitsmarktservice (AMS) heftige Kritik. Das Recht auf eine gleichwertige neue Ausbildung sei zwar etwa bei Lehrberufen sinnvoll, bei Studien würde es aber bedeuten, dass der Staat noch eine zweite lange und teure Ausbildung finanzieren müsste, beschwerte sich AMS-Chef Herbert Buchinger im Ö1-"Morgenjournal" am Montag.

Neues Studium bei psychischen Problemen?

Sollte etwa bei einem Bäcker eine Mehlstauballergie ausbrechen, könnte dieser nicht mehr in Invaliditätspension geschickt, sondern müsste umgeschult werden. Es sei somit nicht zumutbar, jemanden mit Lehre auf eine Anlerntätigkeit umzuschulen oder jemanden mit Matura oder Studium auf einen Beruf, für den diese Abschlüsse keine Voraussetzung sind. Sollte folglich eine Person Englisch und Deutsch studiert und in einem Gymnasium als Lehrer gearbeitet haben, wegen psychischer Probleme Jugendliche aber nicht mehr unterrichten können, dann müsste ihr laut vorliegendem Gesetzestext ein neues Studium finanziert werden.

"Das läuft im Wesentlichen darauf hinaus, wenn einer von der Gesellschaft schon ein Studium finanziert bekommen hat, dass er unter den gegebenen Umständen einen Rechtsanspruch hat, ein zweites Studium finanziert zu bekommen", warnte Buchinger.

Altersgrenze einziehen

Der AMS-Chef schlägt daher vor, beim "Qualifikationsschutz" eine "Bremse" einzuziehen - etwa eine altersbedingte. "Dass es für Unter-50-Jährige oder für Unter-40-Jährige möglich ist, auch eine Stufe unter das erreichte Qualifikationsniveau zu gehen, wenn ansonsten Berufsunfähigkeit droht." Eine solche Bremse sollte aber freilich nicht bei Lehrabschlüssen, sondern nur bei "langdauernden höheren Qualifikationen" gelten.

Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Invaliditätspension jedenfalls in Begutachtung und soll im September im Parlament beschlossen werden. Inkrafttreten soll es erst mit 1. Jänner 2014.

Hundstorfer teilt Sorgen nicht

Sozialminister Rudolf Hundstorfer  teilt die Sorgen von AMS-Chef Herbert Buchinger hinsichtlich des Qualifikationsschutzes bei der neuen Invaliditätspension nicht. Dies sei nur ein "kleines Randproblem", sagte der Ressortchef im Ö1-"Mittagsjournals" zur Befürchtung, dass das AMS einem Akademiker ein zweites Studium finanzieren müsste, sofern dieser seinen bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hingegen will einen Rechtsanspruch auf ein zweites bezahltes Studium ausschließen.

(Red.)

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