Fall Bakary J.: Schwere Vorwürfe gegen Polizeispitzen

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Eine befangene Beamtin soll einen Frühpensionsbescheid für einen im Fall Bakary J. verurteilten Polizisten geschrieben haben – Kontroverse darüber zwischen Bundespolizeidirektion Wien und dem Innenministerium.

Wien/RED./STÖG. Im Fall des 2006 von vier Polizisten misshandelten Bakary J. gibt es laut der Wiener Wochenzeitschrift „Falter“ schwere Vorwürfe gegen die Spitzen der Wiener Polizei. So soll eine Beamtin den Frühpensionsbescheid für einen der verurteilten Polizisten geschrieben haben, obwohl sie mit diesem eine Beziehung gehabt haben soll. Das wäre ein Befangenheitsgrund gewesen.

Dabei soll sie auch ein Gutachten der Versicherungsanstalt BVA übergangen haben, in dem die Verwendung des Beamten im Innendienst empfohlen wurde. Polizeipräsident Gerhard Pürstl soll der Frau den Auftrag für den Bescheid gegeben haben. Replik aus der Wiener Polizei: Aufgrund eines Gutachtens der BVA, in dem die Verwendung im Innendienst empfohlen wurde, habe es beim Landespolizeikommando eine Arbeitsplatzüberprüfung gegeben, mit dem Ergebnis, dass für den Polizisten kein Posten vorhanden gewesen sei. Daraufhin sei das Ruhestandsverfahren eingeleitet worden. Diese Entscheidung habe das Innenministerium (BMI) getroffen.

Heftige Kritik auch an Mahrer

Aus dem BMI wird die Darstellung, wonach die Entscheidung für das Ruhestandsverfahren vom Ressort gekommen sei, scharf zurückgewiesen: „Die inhaltliche Entscheidung ist Sache der dienstführenden Behörde, somit der BPD Wien“, erklärt BMI-Sprecher Karl-Heinz Grundböck.

Im „Falter“-Bericht wird aber auch an Landespolizeikommandant Karl Mahrer Kritik geübt: Er soll heuer die Bewerbung des vierten im Fall Bakary J. verurteilten Beamten für einen Dienstführendenkurs, der ihm einen beruflichen Aufstieg ermöglicht hätte, befürwortet haben. Das BMI habe das schließlich abgelehnt, man halte die persönliche Eignung des Beamten durch seine straf- und disziplinarrechtliche Verurteilung nicht für gegeben, so der Grund. Mahrer lässt ausrichten, der Beamte wäre auch nach Absolvierung des Kurses nur im Innendienst verwendet worden.

In der Wiener Polizei erklärte Dienstagnachmittag der „Presse“: Man habe über die Zulassung des Mannes ausführlich diskutiert, es habe dabei zahlreiche Für und Wider gegeben. Der Beamte habe damals den Misshandlungen zugesehen, sei nicht eingeschritten und dafür auch verurteilt worden. Dennoch habe er positiv zur Aufklärung des Falles beigetragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2012)

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