Angepeilte Amokläufer

Immer öfter werden Privatpersonen polizeilich aufgespürt. Ist das nötig?

Die Polizei meint es ja nur gut. Was gleich einmal ironisch klingt, ist gar nicht so gemeint. Da gibt es also diese ebenso praktische wie weitreichende Bestimmung des Sicherheitspolizeigesetzes, die die Polizei berechtigt, alle Personen zu orten, bei denen sie „aufgrund bestimmter Tatsachen“ annimmt, diese könnten sich selbst etwas antun. Auch dürfen all jene lokalisiert werden, die möglicherweise für Dritte gefährlich sind. Technisch ist eine Peilung von (mutmaßlichen) Suizidkandidaten oder (potenziellen) Amokläufern leicht machbar – vorausgesetzt, die Betreffenden verwenden ein Mobiltelefon.

Aber die Technik bringt auch Verlockungen mit sich: Nicht immer haben alle, die über die Macht der Daten verfügen, hehre Absichten. Laut Statistik ist die Zahl der Handypeilungen stark gestiegen. Notorische Skeptiker könnten daran zweifeln, dass die Polizei stets nur den Schutz der Bevölkerung vor Augen hat. Fair wäre es, den angepeilten Personen wenigstens im Nachhinein mitzuteilen, dass ihre Daten verwendet wurden (das geschieht derzeit nicht). Auch die Einbindung eines unabhängigen Richters (wie im Strafverfahren) wäre ein Akt der Transparenz. Letzteres wäre wohl auch in vielen Fällen machbar, in denen die Zeit drängt. Mehr Rechtsschutz würde auch die Polizei schützen. Vor Unterstellungen.

manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2012)

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