Prostitutionsgesetz: Wien zieht gemischte Bilanz

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Symbolbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Das neue Gesetz ist ein Jahr in Kraft. Es seien nicht alle Probleme beseitigt, jedoch sei die Situation jetzt klarer, bilanziert Stadträtin Frauenberger.

Vor einem Jahr, mit 1. November, ist das neue Prostitutionsgesetz der rot-grünen Wiener Stadtregierung in Kraft getreten. Kernstück der Regelung war, dass der Straßenstrich in Wohngebieten verboten wurde. Dabei waren Ausnahmen - sogenannte Erlaubniszonen - vorgesehen, die es bis dato nicht gibt. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) und die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein zogen am Mittwoch in einer gemeinsamen Aussendung eine durchwachsene Bilanz.

Die Situation der Anrainer sei durch das Gesetz verbessert worden. Es fehlt aber noch an genügend sicheren Bereichen für die Straßenprostitution, um die Frauen nicht in die illegale Wohnungsprostitution zu verdrängen, wo sie für Streetworker und Polizei unerreichbar seien, hieß es in der Mitteilung. "Je mehr es uns gelingt, Prostitution aus ihrer gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen, desto besser werden die betroffenen Frauen vor Ausbeutung, Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt. Die Schaffung eines Gesetzes alleine reicht hier oft nicht aus, sondern muss von verschiedenen Aktivitäten begleitet werden", betonten die beiden Politikerinnen.

Prater, Auhof - weitere Zonen möglich

Legale Gebiete für den Straßenstrich in Wien befinden sich - weil nicht als Wohngebiet gewidmet - beispielsweise beim Prater und in Auhof. Dort halten sich die Sexarbeiterinnen derzeit auf. Die Möglichkeit, Erlaubniszonen in Wohngebieten zu definieren, wurde von den Bezirken noch nicht wahrgenommen. Hebein kritisierte, dass die Bezirke nach dem "Florianiprinzip" arbeiten würden: "'Nur nicht bei mir', heißt es dazu oft aus den Bezirken."

Frauenberger schließt weitere Zonen in Zukunft nicht aus, verwies aber auf das demokratische Mitbestimmungsrecht der Bezirke. "Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass Prostitution keinem Wandel unterlegen ist. Alle Probleme konnten wir durch ein Gesetz nicht lösen, aber für eine klarere Situation sorgen: Sicherheit um die gesetzliche Regelung statt Schutzzonen-Chaos", stellte sie klar.

Stockende Genehmigungsverfahren

Das Gesetz brachte zahlreiche Neuerungen: So gibt es nun eine Bewilligungspflicht für Rotlichtlokale. Für eine Genehmigung müssen Auflagen u.a. betreffend der Sicherheit und Hygiene erfüllen werden. Heute läuft die Übergangsfrist aus. Laut der Tageszeitung "Kurier" waren zuletzt nur 23 von rund 450 Lokalen bewilligt. Es würden aber permanent neue Ansuchen bei der Behörde eintrudeln, hieß es in dem Bericht.

"Auch wenn die Genehmigungsverfahren noch stockend laufen, ist es erfreulich, dass mehrere kleinere Lokale entstehen, die relativ selbstständig von Frauen betrieben werden", so Hebein. Und Frauenberger warb: "Indoor arbeiten, heißt sicher arbeiten."

Strafbare Freier

Ebenfalls seit einem Jahr gibt es die Möglichkeit, Freier zu bestrafen - wenn diese außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnehmen oder ein Geschäft anbahnen. Mit dem Gesetz sei versucht worden, Männer in die Verantwortung zu nehmen und mögliche negative Auswirkungen, wie die Gefährdung der Frauen durch Verdrängung des Straßenstrichs in entlegene und isolierte Orte, bestmöglich zu berücksichtigen, hieß es in der Mitteilung. Die geänderten gesetzlichen Bedingungen würden von einer Steuerungsgruppe evaluiert und im Falle einer nachteiligen Auswirkung für Frauen verändert werden.

Laut "Kurier" gab es seit 1. November des Vorjahres 1784 Anzeigen wegen illegaler Prostitution. Allerdings seien viele Frauen mehrfach belangt worden. Es wird von geschätzten 250 angezeigten Personen ausgegangen. 3039 Prostituierte seien im Wohngebiet erwischt worden. Auch hier habe es Mehrfach-Anzeigen gegeben. Zudem gab es 206 Anzeigen und rund 500 Organstrafmandate für Freier in Wohnvierteln.

(APA)

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