Kurz: „Reich und berühmt sein allein reicht nicht“

Sebastian Kurz
Sebastian Kurz (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ministerien sollten Staatsbürgerschaften für Prominente besser prüfen und ordentlich begründen. Nicht zuletzt der U-Ausschuss habe für die Thematik mehr Bewusstsein geschaffen, meinte Kurz.

Wien/Apa/Uw. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) setzt weiter auf das Thema Staatsbürgerschaften und hat am Freitag dafür plädiert, Einbürgerungen durch die Regierung im besonderen Interesse der Republik künftig strenger zu handhaben. „Reich und berühmt sein allein wird nicht ausreichen“, kündigte er im Ö1- Morgenjournal an.

Nicht zuletzt der U-Ausschuss habe für die Thematik mehr Bewusstsein geschaffen, meinte Kurz. Deshalb solle künftig der zuständige Fachminister eine Stellungnahme abgeben, die den „tatsächlichen Mehrwert“ für die Republik „ordentlich begründet“, fordert er. „Das darf kein Durchwinken im Ministerrat sein.“ Gesetzesänderung sei keine nötig, lediglich eine strengere Vorgangsweise im Vollzug, hielt er fest.

Kurz führte weiters aus, dass es heuer noch keine einzige Einbürgerung im „besonderen Interesse“ des Staates gegeben habe. 2011 seien es 29 gewesen. Als prominentes Beispiel für solche Staatsbürgerschaftsverleihungen gilt die russische Opernsängerin Anna Netrebko, auch Sportler kommen immer wieder in den Genuss der Einbürgerung durch den Ministerrat.

Offen für klare Kriterien

Im Kulturministerium gibt man sich offen, was mögliche neue, klare Kriterien für die Einbürgerung etwa eben von Künstlern betrifft. Gleichzeitig betont man, man sei schon bisher bei den Gutachten, die vom Innenministerium meist auf Initiative eines Bundeslandes angefragt werden, faktenbasiert vorgegangen.

Kriterien seien dabei etwa die künstlerische Qualität, die Position des oder der Betreffenden im zeitgenössischen Kunstbetrieb oder die Vernetzung und Expertise. Als Grundlage der Gutachten würden Arbeitsproben, Arbeitsnachweise und Expertenempfehlungen herangezogen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2012)

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