Telefonieren am Fahrrad kostet ab April 50 Euro

Die Presse
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Der Ministerrat hat das "Fahrrad-Paket" beschlossen, es tritt Ende März in Kraft. Es enthält ein Handyverbot, bei der Promille-Grenze gibt es keine Änderung.

Telefonieren beim Fahrradfahren ist künftig verboten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist heute im Ministerrat beschlossen worden. Das darin enthaltene "Fahrrad-Paket" bringt zahlreiche Neuerungen für Radler. Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Die wesentlichen Inhalte:

  • Handyverbot: Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro), so Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ).
  • Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßenschaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen.
  • Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
  • Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
  • Promille-Grenze: Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.

(APA)

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