Der Ministerrat hat das "Fahrrad-Paket" beschlossen, es tritt Ende März in Kraft. Es enthält ein Handyverbot, bei der Promille-Grenze gibt es keine Änderung.
Telefonieren beim Fahrradfahren ist künftig verboten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist heute im Ministerrat beschlossen worden. Das darin enthaltene "Fahrrad-Paket" bringt zahlreiche Neuerungen für Radler. Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Die wesentlichen Inhalte:
- Handyverbot: Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro), so Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ).
- Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßenschaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen.
- Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
- Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
- Promille-Grenze: Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.
(APA)