Sonntagsöffnung: Lugner legt im Streit mit Spar nach

Die Presse
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Spar wirft er vor, sich "wesentlich weniger an Gesetze" als Rewe zu halten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nimmt sich der Beschwerde des Einkaufszentrumsbetreibers an.

Richard Lugner beweist in seinem Kampf um den offenen Sonntag Ausdauer und wiederholte in einer Pressekonferenz seine längst bekannten Forderungen, die  in der Aussage gipfelten, "Nur sagen der Lugner darf nicht aufsperren, das geht nicht". Aber auch gegen den Handelsriesen Spar schoss er spitze Pfeile ab.

Seine Hoffnungen ruhen nun auf dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, den er in dieser Causa angerufen hat - und der seine Beschwerde annahm. "Das ist eine schöne Nachricht für alle, die eine Liberalisierung der Ladenöffnung anstreben", meinte Lugners Anwalt Adrian Hollaender. Jetzt muss sich der Einkaufszentrumsbetreiber in Geduld üben, ein Urteil des EGMR kann nämlich Jahre dauern. Eine vor kurzem angekündigte Beschwerde bei EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia wegen des Verstoßes gegen den einheitlichen europäischen Binnenmarkt sei inzwischen eingebracht worden.

Lugner: Spar umgeht Gesetze

Erneut holte Lugner zum Rundumschlag vor allem gegen den (nicht in der Lugner City vertretenen) Handelsriesen Spar aus. Spar halte sich "wesentlich weniger an Gesetze" als Rewe (Billa, Merkur usw.). Der neueste "Schmäh" von Spar sei eine Umgehung der Ladenöffnungszeiten über eine Gastronomiekonzession. In der Wiener Babenbergerstraße nahe der Mariahilfer Straße und dem Museumsquartier ist der Händler mit einem Mini-Laden vertreten, der auch sonntags offen hat. "Dort wird Faschierter Braten mit Kartoffelpüree angeboten, vermutlich angeliefert", sagte Lugner. "Ein paar Stehtische sollen die Gastrokonzession untermauern." Von außen werde das Lokal aber als Spar und nicht als Gastrolokal beworben.

Wiederholt beschwerte sich Lugner über das Offenhalten am Sonntag der Spar-Filialen in Wien-Mitte, AKH, Bahnhof Salzburg und Leoben sowie am Flughafen Wien-Schwechat. "Es gibt Ausnahmen, aber die werden nicht eingehalten", sagte Lugner. Für Geschäfte an Bahnhöfen oder Flughäfen gelten gemäß Öffnungszeitengesetz Sonderregelungen. Lugner stößt sich vor allem daran, dass in den Geschäften vornehmlich Einheimische und nicht, wie vorgesehen, Reisende einkaufen.

Auch Kritik an Billa

Kritik übte Lugner auch an der Vorgehensweise des Lebensmittelhändlers Billa, der sich seit Jahren damit rühmt, am 8. Dezember (Marienfeiertag) zuzusperren und seinen Mitarbeitern Zeit zu schenken. "Das gilt allerdings nicht für die Filialen, die üblicherweise an Sonn- und Feiertagen offen haben."

(APA)

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