Der OGH in Liechtenstein beschloss erneut die Ausfolgung der Akten an Wien. Nun ist wiederum das Staatsgericht am Zug. Zwei der insgesamt 80 Urkunden werden sicher nicht an Wien ausgeliefert.
Vaduz. Kein guter Tag für Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein: Zum einen hat das Vaduzer Obergericht in der Buwog-Affäre die erstinstanzliche Verurteilung des Stiftungsvorstands von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung bestätigt. Zum anderen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein erneut die Ausfolgung der bei einem Treuhänder beschlagnahmten Akten des Ex-Finanzministers an die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlossen.
Es sei dabei den Ergänzungsaufträgen des liechtensteinischen Verfassungsgerichts Rechnung getragen worden, so der OGH. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof die Ausfolgung untersagt, weil sogenannte „privilegierte“ Akten nicht ausgesondert wurden.
Die jetzige Entscheidung des OGH könnte jedoch erneut beim Staatsgericht angefochten werden. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung. Zwei der insgesamt 80 Urkunden werden sicher nicht an Wien ausgeliefert, da diese dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen, sodass sie als „privilegierte“ Urkunden nicht ausgefolgt werden. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter meinte, sein Mandat sei „froh“, dass die Akten nun herausgegeben werden könnten, somit falle „die letzte Ausrede der Staatsanwaltschaft“ weg.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.12.2012)