OECD: Banken verzögern Kampf gegen Korruption in Österreich

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Durch die heimischen Bankenverbände würden Anfragen der Justiz um Öffnung der Konten von Verdächtigen „routinemäßig“ bekämpft, kritisiert die Organisation. Nichts davon sei wahr, wehrt sich der Bankenverband.

Wien/Auer. Österreich macht nicht genug für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption und Geldwäsche, warnt die OECD. So habe die Republik zwar seine Geldwäschebestimmungen verschärft, das Bankgeheimnis etwas gelockert, wirklich leichter hätten es internationale Ermittler im Kampf gegen Korruption hierzulande aber nicht. Durch die heimischen Bankenverbände würden immer noch „automatisch“ alle Anfragen der Justiz um Öffnung der Konten von Verdächtigen verschleppt, kritisiert die Organisation im aktuellen Bericht zur Bestechung ausländischer Amtsträger.

Informationen an Verdächtige?

Anders als in Deutschland, wo Ermittler relativ einfach zentralen Zugriff auf alle Kontodaten hätten, muss die Justiz hierzulande im Zweifelsfall alle fünf Bankverbände anschreiben, wenn sie Einblick in die Konten eines Verdächtigen haben möchte. Bevor diese sich aber auf die Suche nach dem Kontoinhaber machen, würde in der Regel Einspruch gegen derartige Ansuchen eingelegt, heißt es weiter. Ist die Öffnung der Konten letztinstanzlich entschieden, stünde dem Kreditinstitut, bei dem der Verdächtige Kunde ist, derselbe Instanzenzug noch einmal offen. So vergehe wertvolle Zeit. „Je länger dieser Prozess dauert, desto größer ist die Gefahr, dass die Informationen in die Hände des Verdächtigen fallen“, schreiben die Autoren. Wertvolles Beweismaterial könnte in der Zwischenzeit vernichtet werden. „Das stimmt absolut nicht“, empört sich Maria Geyer, Generalsekretärin des Verbands österreichischer Banken und Bankiers im Gespräch mit der „Presse“. Im vergangenen Jahr hätten die Bankverbände lediglich ein Drittel aller Ansuchen beeinsprucht. Und davon hätten sie in mehr als der Hälfte aller Fälle recht bekommen. Dass Informationen von den Verbänden an Verdächtige gehen, schließt sie aus.

Korrupte Private zahlen mehr als Firmen

Auch abseits der Banken fällt der Bericht über die Umsetzung der „Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“ nicht gerade rosig aus. Zwar werden Bemühungen wie die Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anerkannt. Doch obwohl es seit der Ratifizierung 1999 etliche Verdachtsfälle gegeben habe, sei es zu keiner einzigen Verurteilung gekommen, bemängeln die Experten.

Die Strafen für korrupte Unternehmen seien hierzulande viel zu mild. Während Individuen bei einer Verurteilung wegen Korruption fünf Jahre Haft und 1,8 Millionen Euro Geldstrafe riskieren, kommen korrupte Unternehmen mit einer Höchststrafe von 1,3 Millionen Euro deutlich günstiger davon. Das Strafmaß sollte auf ein „effektives, verhältnismäßiges und abschreckendes“ Niveau angehoben werden, fordert die OECD.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2013)

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