Sowohl Auskunft an Betroffene als auch ihre Verweigerung ist strafbar. Nun wird EuGH gefragt.
Wien/Kom. Wer von seinem Internetprovider und/oder Mobilfunkanbieter Auskunft verlangt, welche Vorratsdaten dieser über ihn gespeichert hat, bringt sein Vis-à-vis in ein Dilemma: Eine inhaltliche Auskunft über die gespeicherten Daten (Wer hat wann mit wem kommuniziert?) würde gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen, die Verweigerung der Auskunft gegen das Datenschutzgesetz. In beiden Fällen drohen Strafen. Zahlreiche Nutzer, die von ihren Anbietern nur nichtssagende Antworten über sie betreffende Datenverarbeitungen erhielten, erhoben Beschwerde an die Datenschutzkommission.
Diese hat nun den EU-Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht. Sie will wissen, ob die Verweigerung den datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU entspricht. „Die Vorlage zeigt, dass selbst die Vereinbarkeit mit dem EU-Grundrecht auf Datenschutz unklar ist“, sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2013)