Fall Armstrong: Uneinigkeit über weiteres Vorgehen

Lance Armstrong
Lance ArmstrongAP Photo/Thao Nguyen
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Die Staatsanwaltschaft Los Angeles denkt nicht an eine Anklage wegen Meineids. Bundesagenten sollen jedoch eine Anzeige prüfen.

Lance Armstrong muss wegen seiner Dopingvergangenheit auch nach seinem TV-Geständnis anscheinend keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Das erklärte am Dienstag Andre Birotte, Staatsanwalt in Los Angeles. "Diese Entscheidung haben wir vor einem Jahr getroffen. Wir haben alle Ausführungen von Herrn Armstrong im Fernsehen und in anderen Medien verfolgt. Das ändert unseren Standpunkt nicht", sagte Birotte.

Rechstexperten hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Armstrong eine Anklage wegen Meineids und Justiz-Behinderung drohen könnte. Die des Dopings überführte Ex-Sprinterin Marion Jones war 2007 wegen Falschaussage gegenüber Untersuchungsbehörden zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Medien sind anderer Meinung

Der US-TV-Sender ABC News meldete jedoch unter Berufung auf eine anonyme "hochrangige Quelle", dass Bundesagenten derzeit mögliche Strafanzeigen gegen den Ex-Radstar wegen Behinderung der Justiz, Zeugenbeeinflussung und -einschüchterung prüfen.

In dem umfangreichen Bericht der US-Antidopingagentur Usada wird dem Texaner durch Zeugenaussagen unterstellt, Teamkollegen zu Doping gedrängt und tyrannisiert zu haben. Diese Vorwürfe streitet der Amerikaner aber vehement ab.

(ag)

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