Salzburg

Gelähmter Mann wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der 41-Jährige soll am 26. November 2021 auf dem Parkdeck des Uniklinikums Salzburg einem Arzt aufgelauert haben. Als statt des Mediziners die Polizei erschien, stürzte er sich rund zwölf Meter in die Tiefe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein wegen versuchten Mordes angeklagter Mann ist am Donnerstag in Salzburg zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 41-Jährige, der wegen seiner Querschnittlähmung der Verhandlung im Krankenbett beiwohnte, soll am 26. November 2021 auf dem Parkdeck des Uniklinikums Salzburg einem Arzt aufgelauert haben, um ihn aus Eifersucht mit einem Messer zu töten. Als statt des Mediziners die Polizei erschien, stürzte er sich rund zwölf Meter in die Tiefe.

Die Geschworenen am Landesgericht Salzburg haben den deutschen Staatsbürger einstimmig des Verbrechens des versuchten Mordes schuldig erkannt. Dem Angeklagten wurde eine außerordentliche Strafmilderung gewährt - aufgrund des wesentlichen Überwiegens der Milderungsgründe wie seine bisherige Unbescholtenheit, die eingeschränkte Schuldfähigkeit und der Verlust seines Arbeitsplatzes. Erschwernisgründe lagen laut dem Gericht keine vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte nach Rücksprache mit dem Verteidiger als auch der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit genommen haben, wie Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb informierte. Dem Opfer, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Rieder, wurde ein Teilschmerzengeldbetrag für psychische Schmerzen in Höhe von 1000 Euro zugesprochen.

Mann soll aus Eifersucht gehandelt haben

Das Motiv des Angeklagten soll Eifersucht gewesen sein. Vier Tage vor seinem Sturz aus dem vierten Stock des Parkhauses soll er erfahren haben, dass der Arzt, der damals wie er selbst im Uniklinikum arbeitete, ein Verhältnis mit seiner Ehefrau hatte. Am 26. November übergab der Beschuldigte noch seiner Tante eine Metallkassette, in der sich ein Abschiedsbrief befand. Laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch kündigte er darin an, dass er seinen eigenen Bruder und den Arzt töten und sich dann selbst das Leben nehmen wolle. Er gab der Tante die Anweisung, die Metallkassette nach seinem Tod dem Nachlassgericht weiterzuleiten. Doch die Frau hielt sich nicht darin. Sie las das Schreiben und alarmierte die Polizei in Deutschland, die sogleich die Kollegen in Salzburg informierte.

Für die Fahndungsmaßnahmen wurde über Handypeilung der Aufenthaltsort des Verdächtigen ermittelt. Als die Beamten am Parkdeck des Uniklinikums eintrafen, sprang der 41-Jährige „ohne zu zögern in die Tiefe und prallte auf dem Asphalt auf“, wie der Staatsanwalt schilderte. Er erlitt zahlreiche Knochenbrüche. Nur wenige Minuten später lag er im Schockraum des Spitals. Seither ist er vom Becken abwärts gelähmt. Zuletzt wurde er in einer Sonderkrankenanstalt in Niederösterreich betreut, die eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist.

Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt davon, dass der Beschuldigte die Tat angekündigt und vorbereitet hatte und auch ausführen wollte. Er habe dem Arzt nach dessen Dienstschluss auf dem Parkdeck auflauern und ihn töten wollen. „Die Polizei konnte ihn vor der unmittelbaren Tatausführung stellen. Er trug ein Küchenmesser und drei Wurfmesser bei sich.“ Im Kofferraum seines Wagens habe man auch noch ein Schwert gefunden.

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter erläuterte, dass der Mann in Belastungssituationen, bei Wut und Verzweiflung ein destruktives Verhalten zeige. Sie beschrieb den damaligen Zustand des Angeklagten als depressiv, er war aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Bei der Begutachtung habe sich kein Hinweis auf eine psychische Erkrankung ergeben.

„Das ist kein Mörder, der vor ihnen liegt“

Verteidiger Christoph Mandl sprach von einer „unfassbaren Tragödie“. Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. „Das ist kein Mörder, der vor ihnen liegt“, sagte der Rechtsanwalt zu den Geschworenen. Der Mann sei damals in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, „in einem Zustand tiefster Verzweiflung“. Er habe vier Tage vor dem 26. November ein ihm bisher nicht bekanntes, zweites Handy seiner Frau gefunden. Die darin enthaltenden Chats, Fotos und Videos ließen auf ein außereheliches Verhältnis seiner Frau schließen. „Er hätte sich eine Entschuldigung gewünscht.“ Im Zweifel sei er jedenfalls freizusprechen. „Er ist durch seine schweren Verletzungen ohnehin sein restliches Leben lang gestraft.“ Der Anwalt füge noch an, dass dem Angeklagten noch beide Beine amputiert werden müssen.

Der Beschuldigte selbst erklärte, er habe damals nicht vorgehabt, irgendjemanden zu töten. Er stellte auch eine Suizidabsicht in Abrede. Warum er damals mehrere Messer bei sich trug, konnte er der vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz heute nicht erklären. „Meine Idee war damals, auszuwandern, wegzugehen. Ich wusste nicht, ob ich wiederkomme.“ Deshalb habe er auch mit Angehörigen über den Nachlass für seine zwei Kinder gesprochen. In Abschiedsbriefen an diese schrieb er über sich von einem „selbstzerstörerischen Gemütszustand“, dass er in die Geschichte als Psychopath eingehen werde und „Rache kein gutes Instrument ist“, zitierte die Richterin aus dem Akt.

(APA)

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