Niederösterreich

Kind in Hundebox gesperrt: Ermittlungen gegen Polizisten, Expertengruppe eingesetzt

Die Ermittlungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Quälen des Kindes. (Symbolbild)
Die Ermittlungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Quälen des Kindes. (Symbolbild)APA/EVA MANHART
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Laut „Krone“ ist der Polizist der Ex-Partner der 40-Jährigen. Er soll die Frau bei der Verschleierung ihrer Taten unterstützt und ihr erklärt haben, wie Chats und Aufnahmen gelöscht werden können, ist in Medienberichten zu lesen.

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat am Montag zum Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt worden sein soll, auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen einen Polizisten ermittelt werde. Dies sei aber nicht im Zusammenhang mit dem Quälen des Kindes der Fall. Hingewiesen wurde auch darauf, dass der Beamte seinen Dienst nicht im Bundesland versehe.

Die„Kronen Zeitung“ hatte am Sonntag berichtet, dass eine 40-Jährige der Kindesmutter Anweisungen gegeben haben soll, den Zwölfjährigen zu quälen, in einer Hundebox einzusperren und ihn hungern und frieren zu lassen. Die 32-Jährige soll ihr Fotos und Videos geschickt haben. Aufgrund einer Aufnahme, auf der sich der Bub in einem schlechten Zustand befand, soll die 40-Jährige im November 2022 eine Sozialarbeiterin verständigt haben, die daraufhin die Rettung rief. Der Zwölfjährige war im Koma, abgemagert und wies nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad auf.

Polizist ist Ex-Partner von vermuteter Mittäterin

Laut „Krone“ ist der Polizist der Ex-Partner der 40-Jährigen. Er soll die Frau bei der Verschleierung ihrer Taten unterstützt und ihr erklärt haben, wie Chats und Aufnahmen gelöscht werden können, berichtete die Tageszeitung. Ein Teil der Nachrichten, Fotos und Videos konnte demnach wiederhergestellt werden. Die 40-Jährige ist ebenso wie die Kindesmutter in U-Haft.

Zuletzt hatten sich Medienberichte über frühzeitige Meldungen des Falles an Behörden gemehrt, eine Bestätigung von offizieller Seite gab es dafür aber nicht. Anna Schwitzer, Leiterin des Kinderschutzzentrums Wien, skizzierte im Ö1-“Mittagsjournal“, dass in einem solchen Fall bei konkretem Verdacht eine Gefährdungsmeldung bei der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen müsse. Diese habe dann im Vier-Augen-Prinzip eine sogenannte Gefährdungsabklärung vorzunehmen. Sei Gefahr im Verzug, werde das Kind umgehend aus der Familie genommen und in ein Krisenzentrum oder eine entsprechende andere Einrichtung gebracht. Herangezogen werden müsse aber das „gelindeste Mittel“, wurde betont.

Die grundsätzlichen „Rahmenbedingungen passen“, sagte Schwitzer, ohne den Fall detailliert zu kennen. Generell gelte es auch für Privatpersonen, zu handeln und nicht wegzuschauen. Es sei für Kinder oft nicht leicht, gehört zu werden.

Unabhängige Expertengruppe wird eingesetzt

Wie am Montag bekannt wurde, wird in dem Fall nun auch unabhängige Expertengruppe eingesetzt. Diese Maßnahme soll „höchstmögliche Transparenz schaffen“, sagte Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Montag. Die genaue Ausgestaltung der Gruppe werde in den kommenden Tagen noch abgeklärt. Indes bestätigte die Polizei, dass auch gegen einen Beamten ermittelt wird.

In der Causa habe man bereits eine Prüfung der durchgängig dokumentierten internen Prozesse durchgeführt, betonte Königsberger-Ludwig. Diese brachten demnach zum Ausdruck, dass die Vorgehensweise gesetzeskonform gewesen sei. Um aber allen Spekulationen, die im Raum stehen, entgegenzuwirken, habe sich die Landesrätin am Montagvormittag entschlossen, eine unabhängige Expertengruppe einzusetzen. Speziell und nochmals unter die Lupe genommen werden soll der angesprochene Prozessverlauf. Die Besetzung der unabhängigen Expertengruppe blieb offen. Dabei sein werden aber jedenfalls Personen aus dem Bereich des Kinderschutzes.

Bisher hatte sich die Kinder- und Jugendhilfe, für die Königsberger-Ludwig politisch verantwortlich zeichnet, zu dem Fall mit Verweis auf das laufende strafrechtliche Verfahren und den Datenschutz bedeckt gehalten. In erster Linie habe man das Kindeswohl und den Kinderschutz zu gewährleisten, betonte die Landesrätin: „Und nicht irgendwelche Spekulationen mit zu befeuern.“ Die Persönlichkeitsrechte müssten gewahrt werden, nicht zuletzt auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Weitere Details, die „in irgendeiner Weise auf das Kind oder die Familie Rückschlüsse“ ermöglichen, könnten deshalb weiterhin nicht genannt werden. Wichtig sei, „dass alles, was wir sagen, nicht zu einer Re-Traumatisierung des Kindes führt“.

Re-Traumatisierung des Kindes soll verhindert werden

Für Königsberger-Ludwig ist es in diesem Zusammenhang „sehr bedauerlich, dass mit jeder Pressemeldung das Wohl des Kindes aufs Neue gefährdet“ werde. Der Betroffene sei kein Kleinkind, das über Medienberichte nicht informiert werde. Auch Kinder hätten Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre.

„Wir verstehen natürlich das mediale Interesse an diesem schrecklichen Fall, das ist nachvollziehbar“, ergänzte Kimon Poulios, der Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich. „Aber wir bitten trotzdem inständig darum, dass nicht ständig alle Details von den Martyrien des Kindes wiederholt werden.“ Die Verhinderung der Re-Traumatisierung sei für die Behörde der wesentliche Maßstab, eine solche Re-Traumatisierung entstehe „jedes Mal, wenn das Kind sowas wieder lesen oder mithören muss“. (APA)

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