Migration

ICMPD-Klage gegen „SOS Balkanroute“ von Handelsgericht abgewiesen

Ein Vergleich mit dem Lager Guantanomo führte zu einem Streit vor Gericht. Das Zentrum für Migrationspolitik kündigt Berufung an.

Am Wiener Handelsgericht sind am Dienstagabend die Klagen gegen die Nichtregierungsorganisation (NGO) „SOS Balkanroute“ und deren Gründer Petar Rosandić abgewiesen worden. Geklagt hatte das in Wien ansässige Internationale Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) wegen des Wortes „Guantanamo“. Rosandić hatte so eine Internierungsanstalt innerhalb des bosnischen Flüchtlingslagers Lipa bezeichnet. Der Bau wurde von ICMPD errichtet. ICMPD-Anwältin Ulrike Zeller kündigte an, Berufung einzulegen.

Richter Andreas Pablik sagte, er habe den Vorwurf hinsichtlich des Wortes „Guantanamo“ geprüft. „Ich sehe die Grenze nicht als überschritten an, ich gehe davon aus, dass das durchaus von der EMRK gedeckt ist“, berief er sich auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Freiheit auf Meinungsäußerung. „Offensichtlich rennt einiges schief“, sagte Pablik in Bezug auf das Thema Flucht und Migration. „Umso mehr der Verdacht besteht, dass etwas schief läuft, umso mehr braucht es NGOs oder auch staatliche Stellen. Es bedarf Diskussionen und Leute, die hinschauen, und die möglicherweise überschießend reagieren.“

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