Sprache

Gendern in Gesetzen: Jeder, wie er will

Der Plenarsaal des Parlaments in Wien.
Der Plenarsaal des Parlaments in Wien.APA / Roland Schlager
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In Gesetzestexten werden Binnen-I, Schrägstriche und Doppelpunkte bunt gemischt. Einheitliche Vorgaben für das Gendern gibt es nicht. Ein Linguist übt Kritik.

Üblicherweise ist es der Arzt, der Menschen über eine medizinische Behandlung aufklärt. Im Sterbeverfügungsgesetz übernimmt das eine „ärztliche Person“. Gegendert wird in Gesetzen mittlerweile auf vielfache Weise. Im Bundeskrisenlagergesetz heißt es etwa: „Dem:Der Bundesminister:in für Finanzen ist von dem:der Bundesminister:in für Landesverteidigung . . .“ Das Binnen-I ist wiederum sogar im Titel des „HinweisgeberInnenschutzgesetzes“ vertreten.

Das Gendern in Gesetzen gleiche einem „bunten Gemüsebeet“, sagt Daniel Green, Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik, zur „Presse“. Green hat in einer Studie mit der Linguistin Maria Pober 2021 untersucht, wie geschlechtergerechte Sprache in Österreichs Legistik angewandt wird. Dafür wurden 600 zufällig ausgewählte Gesetzes- und Verordnungstexte verglichen.

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