Ungarn: Tragen von Hakenkreuz und rotem Stern wird erlaubt

Das Verfassungsgericht kippte das geltende Verbotsgesetz, gab der Politik aber Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu finden.

Budapest/Apa. Roter Stern, Hakenkreuz sowie SS-Zeichen können ab Mai 2013 in Ungarn vorerst straffrei getragen werden. Dies entschied am Dienstag das ungarische Verfassungsgericht. Es kippte einen Paragrafen des Strafgesetzes, der nach Meinung der Richter die Freiheit der Meinungsäußerung verletze. Aus diesem Grund werde die Bestimmung mit 30. April 2013 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig vertrat das Gericht die Auffassung, dass ein Verbot im Sinn des Schutzes der Menschenwürde und der verfassungsmäßigen Wertordnung prinzipiell begründbar sei. Die Legislative hat damit bis Ende April Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen.

Der Antrag auf Außerkraftsetzen der bisher geltenden Bestimmungen wurde vom kommunistischen Politiker Attila Vajnai gestellt. Er war wegen ständigen Tragens des roten Sterns 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Begründet wurde das Urteil damals damit, dass roter Stern, Hakenkreuz sowie Hammer und Sichel zu Symbolen der Willkürherrschaft gehörten. Das Tragen dieser Symbole war im April 1993 in Ungarn gesetzlich verboten worden, was zu heftigen Debatten unter Altkommunisten und Neofaschisten führte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2013)

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