Der fachmännische Laienrichter wurde für befangen erklärt, weil er Generalsekretär des Verbandes der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken ist.
Das Zivilverfahren der Stadt Linz gegen die Bawag wegen eines verlustreichen Swaps dürfte sich noch verzögern. Das Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass der fachmännische Laienrichter befangen ist. Nachdem eine Mediation gescheitert ist, wird der Streit um das Spekulationsgeschäft vor dem Handelsgericht fortgesetzt. Dieses hat am Freitag aber auf Antrag der Stadt Linz den fachmännischen Laienrichter für befangen erklärt. Er ist Generalsekretär des Verbandes der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken. Dadurch könne einerseits "ohne Weiteres eine gewisse Assoziation" zur Bawag hergestellt werden, andererseits sei auch der Städtebund außerordentliches Mitglied des Verbandes, heißt es in der Begründung.
Angesichts der heiklen politischen und medialen Diskussion rund um das Thema, entschloss sich das Gericht, einen strengen Maßstab anzulegen und gab dem Antrag der Stadt recht. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel.
(APA)