Kommt Gesetzesbeschwerde in Zivil- und Strafsachen?

Kommt Gesetzesbeschwerde Zivil Strafsachen
Kommt Gesetzesbeschwerde Zivil Strafsachen(c) dapd (Hans Punz)
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Um eine Fünf-Parteien-Entschließung zur Erweiterung des Rechtsschutzes des Einzelnen ist es still geworden. Hinter den Kulissen laufen Verhandlungen. Koalition hofft auf Einigung vor Wahl, FPÖ steuert Vorschlag bei.

[WIEN/KOM] Nach jahrelangen Vorarbeiten und Diskussionen könnte die Gesetzesbeschwerde nun doch bald Wirklichkeit werden. Sie soll jedem Einzelnen die Möglichkeit geben, auch in Zivil- und Strafsachen die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Das ist bisher nur in Angelegenheiten der Verwaltung im Wege der Bescheidbeschwerde möglich.
Vorschläge für eine solche Gesetzesbeschwerde gab es schon im Rahmen des Österreich-Konvents, der in den Jahren von 2003 bis 2005 weitgehend erfolglos über eine grundlegende Staats- und Verwaltungsreform beriet. Voriges Jahr beauftragten alle (damals fünf) Parlamentsparteien den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, konkrete Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Nach massiven Protesten des Obersten Gerichtshofs, der statt der beabsichtigten Verbesserung eine Verschlechterung des Rechtsschutzes befürchtete, wurde es still um das Projekt. Der OGH warnte vor der Verteuerung und Verlängerung der Verfahren und betonte, mindestens gleich gut die Grundrechte schützen zu können wie der VfGH. OGH-Präsident Eckart Ratz wird auch nicht müde zu betonen, dass nur bei den ordentlichen Gerichten die strikte Unabhängigkeit der Richter garantiert sei, während die VfGH-Mitglieder nach ausschließlich von politischen Entscheidungsträgern bestimmten Prozessen bestellt würden und weniger strengen Unvereinbarkeitsbestimmungen unterlägen als Richter.
Trotz dieser Einwände zeigen sich die Koalitionsparteien auf Anfrage der „Presse“ zuversichtlich, die Gesetzesbeschwerde noch in dieser Legislaturperiode einführen zu können. „Ich nehme an, dass es sich ausgehen wird“, sagt Peter Wittmann (SPÖ), Vorsitzender des Verfassungsausschusses; auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl möchte das Projekt in der für April geplanten Ausschusssitzung erledigt sehen.
Inhaltlich halten sich die beiden Abgeordneten noch bedeckt. Klar ist nur, was nicht kommen soll: Weder soll in einer Urteilsbeschwerde die letztinstanzliche Entscheidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüft werden können, noch sollen Verfahren nicht übermäßig verlängert werden, indem nach deren vorläufigem Ende in letzter Instanz der VfGH das zugrunde liegende Gesetz prüft und dann womöglich das Verfahren im Wege der Wiederaufnahme von vorn beginnt.
Eine Lösung könnte ein von FPÖ-Verfassungssprecher Peter Fichtenbauer vorgelegtes Konzept bieten: Er schlägt vor, die erste Instanz zur Anfechtung zu ermächtigen. Trägt diese Bedenken einer Partei nicht Rechnung, könnte die zweite Instanz per Rechtsmittel zur VfGH-Vorlage gezwungen werden. Dann wäre das Verfahren unterbrochen, bis der VfGH die Einwände wegen Aussichtslosigkeit ablehnt oder aber für oder wider die Verfassungswidrigkeit entscheidet.

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