Einigung auf neuen Journalisten-KV nach fast vier Jahren

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Zwischendurch war der Kollektivvertrag sogar aufgekündigt worden. Der Journalisten-KV soll nun auch auf Online-Redaktionen angewendet werden. Das 15. Gehalt fällt.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp haben sich nach fast vier Jahren zäher Verhandlungen auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt. Das gaben VÖZ und die Gewerkschaft GPA-djp am Freitagvormittag bekannt. Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden.

Wichtige Neuerung: Auch Online-Redakteure, die in österreichischen Medienhäusern bisher in eigene Firmen ausgelagert wurden, sollen nun einen Journalisten-KV bekommen. Eine gemeinsame Tariftabelle biete faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen, heißt es in der Aussendung von VÖZ und Gewerkschaft. Das neue Gehaltschema liege zwar unter dem derzeit gültigen Gehältern für angestellte Journalisten, aber deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden.

Ziel: Mit 1. Juli 2013 in Kraft

In gemeinsamen Redaktionssitzungen werden im Laufe des März die finalen Formulierungen ausgearbeitet. Nach der Einigung muss der KV-Entwurf durch eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder angenommen werden. Ein positives Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, wird das Vertragswerk von VÖZ und Gewerkschaft im Mai unterzeichnet. Ziel ist nach wie vor ein Inkrafttreten des neuen KV mit spätestens 1. Juli 2013.

Der VÖZ hatte den bestehenden Kollektivvertrag Ende September aufgekündigt, diese Kündigung aber im Oktober zurückgenommen. Arbeitgeber und Gewerkschaft sind seither in mehreren Klausuren zusammengesessen.Zudem sollen "Umgehungsverträge" vermieden werden, indem ständige bzw. pauschalierte "Freie" angestellt werden müssen.

Schwieriger Kompromiss

"Dieser Kompromiss ist für einige VÖZ-Mitgliedsmedien in der Anfangsphase mit Kostensteigerungen verbunden. Im Anbetracht des wirtschaftlichen Fahrwassers, in dem sich Printmedien derzeit befinden, war diese Einigung nicht einfach. Es war uns Arbeitgebervertretern jedoch wichtig für alle Mitarbeiter - unabhängig vom Trägermedium für das sie berichten - faire und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen", betonte VÖZ-Verhandlungsführer Wolfgang Bergmann. "Sollte dieser Kollektivvertrag mit 1. Juli 2013 in Kraft treten, werden deutlich mehr Arbeitnehmer nach den neuen kollektivvertraglichen Bedingungen für Journalisten angestellt werden."

Der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Meilenstein: "Unsere jahrelangen Bemühungen, den Kollektivvertrag für möglichst viele KollegInnen, vor allem auch für die freien Mitarbeiter, geltend zu machen, waren erfolgreich. Auch für sie wird damit zukünftig der volle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schutz gelten. Die jetzt vorliegende Einigung bedeutet für alle Kollegen in den Medienbetrieben ein gewisses Maß der Absicherung, das dringend notwendig ist und das sie selbst vehement eingefordert haben."

Die wichtigsten Neuerungen:

Der Geltungsbereich im Entwurf für den neuen KV gilt Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Erfasst sind auch Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten, für die aber andere Regeln gelten.

Der KV Neu sieht 14 statt bisher 15 Gehälter vor. "Alt-Dienstnehmer" erhalten das bisherige 15. Gehalt zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.

Die Gehaltsstufen im neuen KV sind niedriger als bisher. Nach derzeit geltendem Tarifvertrag, also dem "alten" Journalisten-KV, verdient ein Redakteur im ersten Jahr rund 2.541 Euro, im zweiten 2.687 Euro, im dritten 2.837 Euro und im fünften Jahr 3.132 Euro - jeweils 15 mal jährlich.

Künftig soll es im ersten Jahr 2.185 Euro, im zweiten 2.285 Euro und im dritten 2.385 Euro geben. Dann gibt es nur mehr eine "Regelstufe" mit 2.610 Euro. Die Bezüge werden vierzehn mal pro Jahr ausgezahlt. Für die technisch-redaktionellen Dienste gibt es 2.060 Euro (1. Jahr), 2.160 Euro (2. Jahr) und 2.335 Euro (Regelstufe). Die neue Gehaltstabellen gelten für Neueintretende.

Die Quinquennien, also die fünfjährigen Gehaltssprünge, soll künftig "gesplittet" werden. Bisher lagen die ersten beiden Quinquennien bei zehn Prozent vom letzten Ist-Gehalt, das dritte und vierte betrug je acht Prozent, das fünfte sechs Prozent, weitere Quinquennien brachten je vier Prozent vom letzten Ist-Gehalt.

Nach dem neuen KV soll das erste Quinquennium weiterhin zehn Prozent betragen, allerdings aufgeteilt werden, was eigentlich ein Vorziehen bedeutet. Das erste Quinquennium etwa bedeutet weiterhin ein Gehaltsplus von zehn Prozent nach fünf Jahren. Allerdings wird der Betrag aufgeteilt und schon ab dem zweiten Jahr bezahlt: zwei Mal zu drei Prozent und zwei Mal zwei Prozent. Die Gewerkschaft sieht hier einen Vorteil für die Arbeitnehmer, weil sie schon früher etwas vom Quinquennium hätten - und zudem schlage sich ja der "Zinseszinseffekt" zu Buche, sagte Vorsitzender Franz C. Bauer zur APA.

Das zweite Quinquennium ist nun nur mehr acht Prozent wert und wird auf vier Mal zwei Prozent gesplittet. Die folgenden beiden schlagen wieder mit acht Prozent zu Buche, das fünfte Quinquennium bringt vier Prozent und ab dem sechsten sind jeweils ein Prozent vorgesehen. Bei den Quinquennien gibt es laut Bauer eine Übergangsregel für Altverträge: Das nächste wird noch nach altem Schema ausbezahlt, danach greift das neue System.

Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Stunden. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.

(Red./APA)

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