Fragen und Antworten zu neuen Aufnahmeverfahren

Ab 15. April müssen sich all jene anmelden, die im kommenden Studienjahr ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen wollen. Auch jene, die erst im Sommersemester einsteigen.

Am 15. April haben die Online-Anmeldefrist für jene Fächer begonnen, in denen es zu neuen Zugangsbeschränkungen kommen kann. Betroffen sind die Studienfelder Architektur, Biologie, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften, wobei in der Architektur und Biologie nicht alle infrage kommenden Unis ein Aufnahmeverfahren durchführen.

Welche Fächer sind konkret betroffen?

Im Studienfeld Architektur das Studium Architektur an der Technischen Universität (TU) Graz und der Uni Innsbruck, im Studienfeld Biologie die Studien Biologie an der Uni Wien und der Uni Graz, Ernährungswissenschaften (Uni Wien) und Molekularbiologie (TU Graz, Uni Graz), im Studienfeld Pharmazie das Studium Pharmazie (Uni Wien, Uni Graz, Uni Innsbruck) und im Studienfeld Wirtschaftswissenschaften die Studien Sozialwirtschaft (Uni Linz), Volkswirtschaftslehre (Uni Wien, Uni Graz), Wirtschaftswissenschaften (Uni Linz), Wirtschaftswissenschaften - Management and Economics (Uni Innsbruck), Angewandte Betriebswirtschaft (Uni Klagenfurt), Wirtschaft und Recht (Uni Klagenfurt), Internationale Wirtschaftswissenschaften (Uni Innsbruck), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Wirtschaftsuniversität/WU), Betriebswirtschaft (Uni Wien, Uni Graz), Informationsmanagement (Uni Klagenfurt) und Internationale Betriebswirtschaft (Uni Wien).

War nicht auch die Informatik betroffen?

Vom Gesetz her hätten die Unis auch in Informatik Aufnahmeverfahren durchführen dürfen. Alle Standorte haben aber darauf verzichtet.

Wer muss sich anmelden?

Alle Personen, die das betreffende Bachelor- oder Diplomstudium im kommenden Studienjahr 2013/14 beginnen wollen. Das gilt auch für jene, die erst im Sommersemester 2014 einsteigen - auch sie müssen sich bereits jetzt registrieren und eventuell eine Zulassungsprüfung ablegen.

Wie lange laufen die Fristen?

In den Wirtschaftswissenschaften bis 31. Mai, in der Architektur bis 14. Juni, in der Pharmazie und Biologie jeweils bis 2. August.

Was ist für die Registrierung nötig?

Die Absolvierung eines Online-Self-Assessments oder das Verfassen eines Motivationsschreiben (je nach Studium unterschiedlich). Beides wird nicht bewertet und spielt für eine etwaige Reihung im Aufnahmeverfahren keine Rolle. Matura oder das Vorliegen anderer Studienberechtigungen sind weder für die Registrierung noch für das Antreten zu einer etwaigen Aufnahmeprüfung nötig.

Wann wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt?

Wenn sich nach Ablauf der Frist mehr Studienwerber für ein Fach registriert haben, als die Uni laut Vertrag mit dem Wissenschaftsministerium zur Verfügung stellen muss.

Gibt es Schlupflöcher?

Ja - und zwar dann, wenn es an einer Universität weniger Studienbewerber pro Studienfeld als gesetzlich festgelegte Studienplätze gibt. In diesem Fall können die freien Plätze von jenen Studienwerbern "aufgefüllt" werden, die an einer anderen Universität im entsprechenden Studienfeld registriert sind (und sich dort etwa einer Aufnahmeprüfung stellen müssten). Dazu gibt es nach Ablauf der Registrierungsfrist eine Nachregistrierungsfrist, innerhalb derer das Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt.

Wann finden die Prüfungen statt?

Sollten Prüfungen nötig sein, finden sie einheitlich in den Wirtschaftswissenschaften am 9. Juli, in der Architektur am 22. Juli, in der Biologie am 5. September und in der Pharmazie am 9. September statt. Der Prüfungsstoff findet sich auf den Homepages der jeweiligen Unis bzw. wird vier Monate vor der Prüfung dort bekannt gegeben.

Gibt es qualitative Mindestanforderungen bei der Prüfung?

Nein. Es kommt lediglich auf den belegten Platz an: Stehen beispielsweise 250 Plätze zur Verfügung, werden die 250 Studienwerber mit den besten Ergebnissen zugelassen - auch wenn etwa nur fünf von 100 Punkten erreicht wurden.

Warum gibt es keine einheitlichen Regelungen und Fristen in den einzelnen Studienfeldern?

Der Gesetzestext hat den Unis nur die Möglichkeit eingeräumt, Aufnahmeverfahren durchzuführen. Wie diese ausgestaltet sind, blieb zum großen Teil ihnen selbst überlassen.

Warum haben einige Unis in manchen Fächern auf Aufnahmeverfahren verzichtet?

Vor allem zwei Gründe wurden dafür angeführt: Einerseits sollten in den "MINT-Fächern" (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) keine Beschränkungen eingeführt werden, andererseits war den Unis die Zahl der mindestens anzubietenden Plätze zu hoch.

(APA)

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