Joseph Unger: "Souverän im Reich der Jurisprudenz"

Joseph Unger
Joseph UngerLithografie Josef Kriehuber 1861
  • Drucken

Vor 100 Jahren starb einer der Vordenker der heimischen Rechtswissenschaft. Er war auch Politiker und Präsident des Reichsgerichts.

Wien. Als Joseph Unger am 2. Mai 1913 starb, würdigten ihn die Zeitgenossen in der „Neuen Freien Presse“ als „Lehrer der österreichischen Rechtswissenschaft“ und „souveränen Herrscher im Reiche der Jurisprudenz“. Sein Ruf als bedeutendster Jurist der Donaumonarchie beruhte nicht nur auf herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, sondern auch der Gesetzgebung, Justizpolitik und Gerichtsbarkeit. Unger verkörperte wie kaum ein anderer die Synthese von juristischer Theorie und Praxis.

1828 als Kind bildungsfreudiger jüdischer Eltern in Wien geboren, beherrschte er acht Sprachen und wäre beinahe Pianist geworden. Bei der 1848er-Revolution gehörte er als glänzender Redner zum Kreis rund um Adolph Fischhof, zog sich dann aber auf seine Studien (Philosophie und Rechtswissenschaft) zurück. Der konservative Leo Graf Thun-Hohenstein sah in ihm den richtigen Mann zur Umsetzung der Ideen der Historischen Rechtsschule Savignys in Österreich und betrieb seine Ernennung als Professor (ab 1856 an der Universität Wien). So wurde Unger zum Wegbereiter einer an der deutschen Pandektistik orientierten österreichischen Privatrechtsdogmatik, zu der er insbesondere mit drei Bänden seines „Systems des österreichischen Privatrechts“ beitrug. Enge persönliche und wissenschaftliche Kontakte verbanden ihn auch mit Rudolf von Jhering, dem Begründer der „Interessenjurisprudenz“.

Joseph Unger war ein höchst politischer Kopf, der Zeit seines Lebens für Verfassung und Freiheit, Parlamentarismus und Rechtsstaat kämpfte. Er war Abgeordneter des Reichsrates, ab 1869 Mitglied des Herrenhauses, 1871–1879 Minister im Kabinett Auersperg, wo er gemeinsam mit Justizminister Julius Glaser wichtige Rechtsreformen vorantrieb: eine Wahlrechtsreform, die Strafprozessordnung 1873, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1875. Auch an der Schaffung der Haftpflichtgesetze und der Zivilprozessordnung 1895 wirkte er mit.

Ungers Verdienste um die Gerichtsbarkeit bestehen nicht nur in der von ihm gemeinsam mit Glaser herausgegebenen Sammlung der zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Kassationshofes („Glaser-Unger“), sondern auch in seiner Tätigkeit am Reichsgericht, dem Vorläufer des Verfassungsgerichtshofes, dessen Präsident er von 1881 bis zu seinem Tod blieb.

Nachdem er in seiner Jugend das ABGB lieber durch ein gesamtdeutsches Gesetzbuch ersetzt hätte, trat er schließlich für dessen maßvolle Reform ein. Umgesetzt wurde dies mit den Teilnovellen 1914–16, kurz bevor die Welt, der Joseph Unger angehört hatte, endgültig zerfiel. Sein juristischer Genius aber wirkt weiter und kann auch für künftige Reformen zur Inspiration dienen.

Univ.-Prof. Dr. Meissel ist Rechtshistoriker an der Universität Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Recht allgemein

Universität und Ministerium gedenken Joseph Ungers

Am 100. Todestag des Rechtswissenschaftlers findet erstmals eine Joseph-Unger-Vorlesung statt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.