Neuer Journalisten-KV ist angenommen

Neuer JournalistenKV angenommen
Neuer JournalistenKV angenommen(c) Reuters (CHARLES PLATIAU)
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Bei der Urabstimmung haben die Journalisten "mit großer Mehrheit" für den neuen Kollektivvertrag gestimmt. Er soll mit 1. Juli in Kraft treten.

Der neue Journalisten-Kollektivvertrag ist fixiert: In der Nacht auf Mittwoch ging die Urabstimmung über den KV zu Ende, am Donnerstagvormittag wurde das Ergebnis der Online-Abstimmung, zu der alle Mitglieder der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp aufgerufen waren, bekannt gegeben. Das Ergebnis sei "sonnenklar", so der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer: Der KV wurde "mit großer Mehrheit" angenommen. 90 Prozent der gültig abgegebenen Stimmen fielen pro KV neu aus, Zahlen zur Wahlbeteiligung liegen nicht vor.

Bauer hatte bis zuletzt intensiv für ein Ja zum Journalisten-KV Neu geworben, ein Nein sei "keine Option", schließlich gehe es "um die Sicherheit für die gesamte Branche".

"Für Journalisten in ausgegliederten Bereichen, in Online-Redaktionen und für freie Dienstnehmer bringt der neue Kollektivertrag die Chance, ihren Beruf zukünftig unter fairen Bedingungen ausüben zu können, weil es erstmals auch für sie wichtige arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen gibt. Natürlich bedeutet der Kollektivvertrag neu auch für Kollegen, die dem alten KV unterliegen, die Sicherung kollektivvertraglicher Bestimmungen", so Bauer am Donnerstag.

Für den Preis des "15. Gehalts", auf das Journalisten mit dem neuen KV verzichten, werde es auch in Zukunft einen Kollektivvertrag geben, der faire Bedingungen für die gesamte Branche garantiere, so Bauer: "Anders als bei der Reform 1999, bei der die Unternehmer Kollektivvertragsflucht durch Neugründungen und Ausgliederungen betrieben haben, wird diesmal eine jährlich zu adaptierende und im Internet veröffentlichte Betriebsliste sichern, dass der neue KV tatsächlich eingehalten wird."

VÖZ: "Erfreuliches Signal der Erneuerung"

Wolfgang Bergmann, Verhandlungsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), sieht die Zustimmung "als erfreuliches Signal der Erneuerung." Man sei dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit 1. Juli einen entscheidenden Schritt näher, so Bergmann. Am Montag werde der KV dem VÖZ-Vorstand vorgelegt und die Beschlussfassung beantragt.

Mehr als 300 Mitarbeiter sollen allein bei den Mitgliedern des VÖZ zusätzlich nach dem neuen KV angestellt werden. Geht es nach der Gewerkschaft, sollten weitere 332 Mitarbeiter dazukommen, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die nicht direkt zum VÖZ gehören. Eine entsprechende Liste wurde den Verlegern übermittelt, darauf enthalten unter anderem die 170 Mitarbeiter der Mediengruppe "Österreich" und der Gratiszeitung "Heute".

Fast vier Jahre hatten VÖZ (Verband Österreichischer Zeitungen) und Gewerkschaft um einen neuen Vertrag gerungen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Auch Online-Redakteure, die in österreichischen Medienhäusern bisher in eigene Firmen ausgelagert wurden, sollen nun einen Journalisten-KV bekommen.
  • Die Gehaltsstufen für Neueinsteiger sind niedriger. Ein Beispiel: Bisher erhielt ein Redakteur im ersten Redakteursjahr 2541 Euro brutto pro Monat (15-mal), ab sofort nur mehr 2185 Euro (14-mal).
  • Ständige freie oder pauschalierte Mitarbeiter müssen angestellt werden.
  • Auch technisch-redaktionelle Dienste, also Layouter, Grafiker und Bildbearbeiter, die im redaktionellen Bereich arbeiten, fallen unter den neuen KV.
  • Das 15. Gehalt wird ab 2014 gestrichen und das Gehaltsschema somit auf die in Österreich gängige KV-Praxis von 14 Monatsgehältern umgestellt. Bei bestehenden Verträgen wird das bisherige 15.Gehalt auf 14 Monate aufgeteilt. Allerdings kommt eine Aufsaugregel zum Tragen: Die Gehälter bleiben zu Beginn unverändert, dafür steigen sie bei den jährlichen Tariferhöhungen weniger stark an.
  • Die Quinquennien (fünfjährige Gehaltssprünge) werden künftig gesplittet und leicht abgeflacht. Konkret sieht das so aus: Das erste Quinquennium beträgt wie bisher zehn Prozent, allerdings wird der Betrag aufgeteilt und nicht erst ab dem fünften, sondern ab dem zweiten Jahr ausbezahlt. Für Bauer ist das ein Vorteil für Arbeitnehmer, weil sie schon früher etwas vom Gehaltssprung haben.

(APA/Red.)

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